Übermäßige Unterdrückung von Minderheiten im Iran
Der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte internationale Untersuchungsausschuss hat in einem neuen Bericht offiziell bestätigt, dass Minderheiten im Iran seit Beginn der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung im Jahr 2022 unverhältnis- und übermäßig unterdrückt wurden. Der am Montag, dem 5. August, veröffentlichte Bericht dokumentiert, dass die Unterdrückung insbesondere in den Provinzen Khuzistan, Kurdistan, Kermanschah, Ost- und West-Azerbaijan sowie Sistan und Beluchistan besonders heftig war, also in den Regionen, die zum großen Teil von Minderheiten bewohnt werden.
Der Ausschuss hebt hervor, dass ethnische und religiöse Minderheiten im Iran, insbesondere Kurden und Belutschen, stark von der staatlichen Repression betroffen waren, die sich seit den landesweiten Protesten 2022 intensiviert hat. Diese Repressionen seien direkte Folgen langjähriger Diskriminierungen und müssten sofort beendet werden.
Der Bericht listet zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auf, darunter „illegale Tötungen, außergerichtliche Hinrichtungen, unnötigen Einsatz tödlicher Gewalt, willkürliche Festnahmen, Folter, Vergewaltigungen, Verschwinden lassen und geschlechtsspezifische Belästigungen“, von denen viele als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingestuft werden.
Der UN-Ausschuss betont, dass Kinder und Frauen insbesondere aus ethnischen und religiösen Minderheiten während der Proteste im Jahr 2022 schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlitten hätten, einschließlich Tötungen, Verletzungen, Inhaftierungen, erzwungenem Verschwinden lassen, Folter und sexueller Gewalt. Diese Unterdrückung habe insbesondere auf Kinder mehrdimensionale und langanhaltende Auswirkungen, die möglicherweise Jahrzehnte andauern würden.
Bereits im März 2024 hatte der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Ausschuss die Islamische Republik für die „körperliche Gewalt“ verantwortlich gemacht, die zum Tod von Jina Mahsa Amini geführt hatte, und die staatlichen Maßnahmen gegen protestierende Frauen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingestuft. Der Ausschuss hatte in dem damaligen Bericht festgestellt, dass Aminis Tod auf „äußere Einflüsse“ zurückzuführen sei, wobei Verletzungen an ihrem Körper während ihrer Inhaftierung durch die Sittenpolizei dokumentiert worden seien.
Im Juni dieses Jahres stellte das US-Außenministerium in seinem Jahresbericht zur Religionsfreiheit fest, dass der Druck auf und die Unterdrückung von religiösen Minderheiten im Iran nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im September 2022 zugenommen hätten. Der Bericht dokumentiert die fortgesetzte Verfolgung und den Druck auf Bahai, Derwische, christliche Konvertiten und Sunniten.
Laut dem Bericht der Organisation „United for Iran“ wurden im vergangenen Jahr 115 Personen im Iran wegen religiöser Vorwürfe inhaftiert. Der Jahresbericht zur Religionsfreiheit stellt fest, dass derzeit etwa 1.000 Bahai im Iran unter Druck stünden und sich entweder in Haft oder unter Hausarrest befänden, auf eine Urteilsverkündung warteten oder vor Gericht geladen worden seien.
Foto: Social Media
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