Sechs Unterzeichner*innen eines Protestschreibens verurteilt

Vierzehn politischen Aktivist*innen wurde vor dem iranischen Revolutionsgericht der Prozess gemacht. Es gab acht Freisprüche und sechs Hafturteile.

Während Menschenrechtsorganisationen mit Hinweis auf die Verbreitung des Corona-Virus in den iranischen Gefängnissen die Freilassung aller politischen Gefangenen fordern, verhängt das Revolutionsgericht in Teheran Hafturteile gegen politische Aktivist*innen.

Aktuell handelt es sich um 14 Unterzeichner*innen einer im Dezember 2019 veröffentlichten Erklärung, in der 77 reformistische Aktivist*innen das gewaltsame Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte bei den Protesten im November 2019 kritisiert hatten. Sechs der Angeklagten wurden 19. August zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt, acht weitere freigesprochen. (1)

Die Proteste im November vergangenen Jahres hatten als Reaktion auf die plötzliche Ankündigung einer massiven Erhöhung der Benzinpreise begonnen und sich nach Angaben des iranischen Innenministeriums schnell auf mehr als 100 Städte und fast alle Provinzen ausgebreitet.

Bei der blutigen Niederschlagung der Proteste wurde eine große Anzahl von Menschen getötet, verletzt und inhaftiert. Einige der Verhafteten sollen schwer misshandelt worden sein.

Die Unterzeichner*innen der Erklärung hatten die staatlichen Organe aufgefordert, die Rechte der Bevölkerung, insbesondere das Recht auf friedlichen Protest und freie Meinungsäußerung, zu respektieren und keine Gewalt gegen sie auszuüben.

Bisher handeln die zuständigen Organe allerdings umgekehrt und ersticken jede Kritik an dem gewaltsamen Vorgehen des Staates im Keim. In diesem Kontext wurde auch den 14 Unterzeichner*innen der Prozess gemacht♦ (fp)

(1) Freigesprochen von dem Vorwurf der „Aktivitäten gegen das System“ wurden die weiblichen Angeklagten Azar Mansouri und Reyhaneh Tabatabai sowie die männlichen Angeklagten Issa Saharkhiz, Abdullah Ramezanzadeh, Mohammad Sadegh Norouzi, Mehdi Drispour, Hassan Asadi Zeidabadi und Mohsen Aminzadeh.

Die Angeklagte Sedigheh Vasmaghi und die fünf Männer Ali Shakuriarad, Mohammad Hossein Karroubi, Mohsen Armin, Ghorban Behzadiannejad und Mehdi Mahmoudian wurden zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt. Gegen Mahmoudian war auch wegen „Verschwörung zur Störung der nationalen Sicherheit“ ermittelt worden. Dafür bekam er vier Jahre Haft.

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