Neue Anklagen gegen Friedensnobelpreisträgerin sowie gerade freigelassene Journalistinnen

Die prominente Menschenrechtsaktivistin und Trägerin des Friedensnobelpreises Narges Mohammadi ist zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Über ihren Instagram-Account teilte die Familie von Mohammadi mit, dass sie in einem neuen Gerichtsverfahren zu 15 Monaten Gefängnis, zwei Jahren Mitgliedschaftsverbot in politischen Gruppen, zweijährigem Ausreiseverbot sowie Verbot der Nutzung von Smartphones verurteilt wurde. 

Das Urteil wurde von der 26. Kammer des Teheraner Revolutionsgerichts unter Vorsitz von Richter Iman Afshari wegen „Propaganda gegen die Islamische Republik“ erlassen. Die Gerichtsverhandlung hat laut der Familie am 19. Dezember 2023 stattgefunden. Das Urteil wurde demnach in Abwesenheit verkündet. Es ähnele „einer politischen Erklärung gegen die Angeklagte“, heißt es auf dem Instagram-Account von Mohammadi. 

Mohammadi war gleichzeitig mit der Verleihung des Friedensnobelpreises, zur Gefängnisbehörde bestellt und darauf hingewiesen worden, dass sie am 19. Dezember wieder vor Gericht gestellt werden soll. Da Mohammadi im Gefängnis sitzt, fand die Nobelpreisverleihung am 10. Dezember 2023 in der norwegischen Hauptstadt Oslo ohne sie statt. Ihre Kinder Ali und Kiana Rahmani nahmen den Preis in ihrer Abwesenheit entgegen.

Dies ist Mohammadis fünfte Verurteilung seit 2021. Der Prozess ging auf eine Beschwerde des Ministeriums für Nachrichtenwesen, einem der Geheimdienste im Iran, zurück. Diese bezog sich auf Mohammadis Menschenrechtsaktivitäten im Gefängnis und ihre Veröffentlichung von Erklärungen und Schriften nach außen. Mohammadi wurde zuletzt im November 2021 inhaftiert und ist seitdem in verschiedenen Verfahren zu insgesamt 12 Jahren und drei Monaten Gefängnis, 154 Peitschenhieben, vier Monaten Straßenreinigung, zwei Jahren Ausreiseverbot, zwei Jahren Smartphone-Verbot, zwei Geldstrafen sowie sozialen und politischen Einschränkungen und Verbannung verurteilt worden.

Gleichzeitig gab die Justizbehörde der Islamischen Republik auch bekannt, dass gegen die beiden Journalistinnen Elaheh Mohammadi und Niloufar Hamedi ein neues Verfahren wegen „Veröffentlichung von Bildern ihrer Entschleierung nach der Haftentlassung“ eingeleitet wurde. Die beiden Journalistinnen, die wegen ihrer Berichterstattung über den Tod von Jina Mahsa Amini inhaftiert worden waren, waren erst am Montag, den 14. Januar 2024, gegen hohe Kautionen vorübergehend freigelassen worden. Ihre Freilassung erfolgte nach 17 Monaten Haft. Bis zur Urteilsverkündung durch das Berufungsgericht unterliegen sie einem Ausreiseverbot. Laut Mizan News, der Nachrichtenagentur der iranischen Justiz, wurde gegen sie bereits eine neue Anklage „vor dem öffentlichen und revolutionären Gericht in Teheran“ erhoben.

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