Hochschulrektorenkonferenz fordert Freilassung von Ahmadreza Djalali

Die deutsche Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Islamische Republik Iran aufgefordert, die gegen den Wissenschaftler Ahmadreza Djalali verhängte Todesstrafe aufzuheben und ihn aus der Haft zu entlassen. Der iranisch-schwedische Staatsbürger sitzt seit 2016 im Iran im Gefängnis. Die HRK hatte sich auch in der Vergangenheit für die Freilassung des Arztes und Katastrophenmediziners eingesetzt.

Die Hochschulrektorenkonferenz ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Hochschulleitungen seien alarmiert von der Nachricht über die geplante Vollstreckung des Todesurteils, hieß es in einer Pressemitteilung der HRK. Die Beschneidung der akademischen Freiheit im Iran belaste die Hochschulbeziehungen spürbar.

Am 4. Mai hatte die iranische Nachrichtenagentur ISNA gemeldet, dass die Todesstrafe von Djalali bis zum 21. Mai vollstreckt werden solle. Am gleichen Tag wurde in Stockholm das Gerichtsverfahren gegen Hamid Nouri abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat für den damaligen Beamten der iranischen Justiz eine lebenslange Haftstrafe beantragt.

Der Iran habe vor, Djalali gegen Nouri auszutauschen, so interpretieren Nutzer*innen der Sozialen Netzwerke diese Tatsache. Die Todesstrafe werde durchgeführt, es werde keinen Gefangenenaustausch geben, erklärte dagegen der Sprecher der iranischen Justiz, Zabihollah Khodaian, am Dienstag.

Die geplante Hinrichtung von Djalali hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Der politische Gefangene Farhad Meysami ist seit Sonntag aus Protest im Hungerstreik. Laut seinem Anwalt schwebt Meysami im Lebensgefahr.

Ahmadreza Djalali wanderte 2009 mit seiner Familie nach Schweden aus, um dort sein Studium fortzusetzen. Er hat sich auf Krisen- und Notfallmanagement spezialisiert. Djalali wurde während einer Reise auf Einladung der Teheraner Universität inhaftiert und im Oktober 2017 zum Tode verurteilt. Trotz des Verdachts auf eine Leukämieerkrankung hat er keinen Zugang zur einer adäquaten medizinischen Behandlung.

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