Zeitung wegen Veröffentlichung geheimer Anweisungen für Hijab-Wächter*innen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft von Teheran hat am Sonntag, den 26. November, rechtliche Schritte gegen die Zeitung Etemad eingeleitet. Diese hatte ein als „streng geheim“ eingestuftes Dokument des Innenministeriums über „Hijab-Wächter*innen“ veröffentlicht. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur Fars bezeichnete die Staatsanwaltschaft von Teheran die Veröffentlichung dieses Dokuments durch die Zeitung als „illegal“ und leitete ein rechtliches Verfahren ein.

Etemad hatte in ihrer Ausgabe vom Sonntag, den 26. November, einen Ausschnitt aus einer ministerialen Anweisung mit der Nummer 9743 vom 30. Mai 2023 veröffentlicht, die als „streng geheim“ gestempelt war. Darin wird auf „Festnahmen“ und „andere Maßnahmen“ gegen Frauen, die nicht das im Iran gesetzlich vorgeschriebene Kopftuch tragen, hingewiesen. In der Anweisung steht auch, dass das „Fotografieren und Dokumentieren“ von Frauen, die sich dem erzwungenen Hijab widersetzen, an verschiedenen Orten einschließlich „aller Metrobereiche“, auch „innerhalb der Waggons“, zu den Aufgaben der Wächter*innen gehörten.

Die Veröffentlichung dieses Dokuments erfolgt, nachdem der iranische Innenminister am Donnerstag, dem 22. November, in Bezug auf die Hijab-Wächter*innen behauptet hatte, dass diese nicht mit der Erlaubnis des Innenministeriums handelten: „Bürgergruppen führen dies im Rahmen der Einhaltung der religiösen Pflichten und der Untersagung des Bösen durch“, so der Minister. Nasser Amani, Mitglied des Stadtrats von Teheran, hatte daraufhin am vergangenen Freitag gesagt, dass diese Aussagen des Innenministers „viele Unklarheiten“ über diese Kräfte geschaffen hätten. Moeinoddin Saeedi, ein Abgeordneter des Parlaments, erklärte dazu: „Die Tatsache, dass der Verantwortliche für die Hijab-Wächter*innen nicht bekannt ist, zeigt, dass das Grundprinzip fehlerhaft ist.“

Die Stationierung von sogenannten „Hijab-Wächter*innen“, die Frauen zur Einhaltung des erzwungenen Hijab ermahnen, begann nach der Niederschlagung der landesweiten Proteste unter dem Motto „Frau-Leben-Freiheit” und verschärfte sich im Oktober und November besonders an stark frequentierten Metrostationen.

Ahmad Vahidi, der iranische Innenminister, sagte am Mittwoch, den 29. November, zur Veröffentlichung des Geheimdokuments: „Diejenigen, die das Dokument veröffentlicht haben, müssen zuerst die Frage beantworten, warum sie versucht haben, ein als geheim eingestuftes Dokument aus einer Regierungsbehörde zu entnehmen, es zu veröffentlichen und dies wie eine richtige Sache aussehen zu lassen. Diese drei Dinge sind illegal.“ Vahidi betonte: „In dieser Verordnung geht es nicht um die Rechte und Pflichten von Bürger*innen, sondern um die staatlichen Behörden.“ Das Innenministerium veröffentlichte am selben Tag eine Mitteilung, in der es heißt: „Von Medien- und Zeitungsbesitzer*innen wird erwartet, dass sie bei Nachrichtenquellen vorsichtiger sind und die Kommentare von Beamten sorgfältig lesen, um für die öffentliche Meinung ungenaue und zweideutige Analysen nicht zu veröffentlichen.“

Jurist*innen dagegen halten es für verfassungswidrig, dieses Dokument geheim zu halten, weil es die Rechte der Bürger*innen betrifft.

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