UN-Menschenrechtsrat verlängert Mandat des Sonderberichterstatters und der Wahrheitskommission zu Iran
Der UN-Menschenrechtsrat hat am Donnerstag, dem 3. April, in Genf mit 24 Jan, 8 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen für eine Verlängerung des Mandats des UN-Sonderberichterstatters für Iran sowie für die unbefristete Fortführung der Arbeit der internationalen Wahrheitskommission zu den Menschenrechtsverletzungen in Iran gestimmt.
Diese Kommission war 2022 nach dem Ausbruch der Protestbewegung „Frau, Leben, Freiheit“ gegründet worden, zunächst mit einem Mandat für zwei Jahre. Der jetzt angenommene Beschluss sieht keine zeitliche Begrenzung mehr vor, was laut Menschenrechtsaktivist*innen auch eine Ausweitung auf frühere Fälle – etwa die Proteste von 2019 in Iran – ermöglicht. China, Kuba, Indonesien, Sudan, Vietnam und Bolivien stimmten gegen die Resolution. Katar, Kuwait und Georgien enthielten sich.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte den Beschluss „historisch“ und erklärte, er sende ein „klares Signal an die Behörden der Islamischen Republik, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen nicht folgenlos bleiben werden“. Sara Hashwert, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten bei Amnesty, betonte, dass durch die Wahrheitskommission auch wichtige Beweise für mögliche künftige Gerichtsverfahren gesammelt würden. Die Entscheidung stärke daher auch die Anwendung des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit.
In ihrem letzten Bericht vom März 2025 hatte die Kommission unter Leitung der Juristin Sara Hosanna dem iranischen Regime eine „systematische Unterdrückung von Protesten, Einschüchterung der Gesellschaft und institutionalisierte Straflosigkeit vorgeworfen. Auch die Praxis, wegen angeblichen Verstoßes gegen die Nachschusspflicht die Autos von Frauen zu beschlagnahmen, werde weiterhin angewandt.
Neben der Kommission wurde auch das Mandat des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in Iran, derzeit Mai Sato aus Japan, verlängert. Sie hatte im Juli 2024 die Nachfolge von Javaid Rehman angetreten.
Die Islamische Republik verweigert den UN-Sonderberichterstattern seit Jahrzehnten die Einreise. Der letzte Besuch eines UN-Menschenrechtsbeauftragten in Iran liegt über 30 Jahre zurück – in der Zeit vor der Umwandlung der UN-Menschenrechtskommission in den heutigen Menschenrechtsrat.
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Foto: Wikimedia