Iran für 64 Prozent der weltweit registrierten Hinrichtungen verantwortlich

Weit über die Hälfte der weltweit verzeichneten Hinrichtungen fanden 2024 in Iran statt. Das stellt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) in ihrem Jahresbericht „Todesurteile und Hinrichtungen 2024“ fest. Demnach ereigneten sich 972 der insgesamt 1.518 dokumentierten Hinrichtungen in der Islamischen Republik, das sind 64 Prozent der weltweit registrierten Fälle vollstreckter Todesurteile. Dem Bericht zufolge wurden in Iran mindestens 119 Personen mehr als im Vorjahr hingerichtet: 2023 waren es 853 Fälle.
Insgesamt vollstreckten 2024 nur 15 Länder weltweit Todesurteile – so wenige wie nie zuvor. Dennoch war laut Amnesty insbesondere im Nahen Osten eine alarmierende Zunahme von Hinrichtungen zu verzeichnen. Neben Iran führen Saudi-Arabien, Irak, Jemen und China die Liste an – wobei genaue Zahlen aus China, Nordkorea und Vietnam fehlen. Saudi-Arabien verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Hinrichtungen, Irak vervierfachte sie beinahe.

Amnesty warnt, dass in Ländern wie Iran und Saudi-Arabien die Todesstrafe zunehmend zur politischen Repression eingesetzt werde – insbesondere gegen politische Gegner*innen, Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger*innen und ethnische Minderheiten. Nach der Protestbewegung „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran seien dort Menschen nach unfairen Prozessen, unter Folter erzwungenen Geständnissen oder Angeklagte mit psychischen Erkrankungen hingerichtet worden.
Agnes Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, erklärte: „Wer es wagt, sich den Machthabern entgegenzustellen, wird mit der brutalsten aller Strafen bedroht – insbesondere in Iran und Saudi-Arabien, wo die Todesstrafe als Waffe gegen mutige Stimmen eingesetzt wird.“
Rund 40 Prozent aller weltweit erfassten Hinrichtungen im Jahr 2024 wurden aufgrund von Drogendelikten vollstreckt. Dies verstößt laut AI gegen internationale Menschenrechtsstandards, da solche Vergehen nicht als schwerste Straftaten gälten, für die die Todesstrafe überhaupt zulässig wäre.

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