UN-Bericht fordert Ermittlungen gegen Iran wegen Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Javid Rahman, der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte im Iran, hat eine internationale Untersuchung einer Reihe von Verbrechen gefordert, die in den 1980er Jahren während der Unterdrückung und Eliminierung politischer Gegner*innen im Iran begangen worden seien. In einem am Montag, den 22. Juli, veröffentlichten Bericht betonte Rahman, dass „das iranische Regime und seine Führung“ für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid“ nicht ungeschoren davonkommen dürfen. „Bei groben Menschenrechtsverletzungen darf es keine Straffreiheit geben, unabhängig davon, wann sie begangen wurden“, fügte er hinzu.

Der Bericht enthält Beweise für „Genozid“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, insbesondere im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ermordung von Bahá’í, Kurd*innen und politischen Gefangenen in den 1980er Jahren im Iran, insbesondere im Sommer 1988, als Tausende politische Gefangene hingerichtet wurden.

Rahman berichtete, dass die Kampagne gegen die Bahá’í unmittelbar nach der Revolution 1979 mit dem Ziel der Vernichtung und möglicherweise des Genozids begonnen habe. Diese Verbrechen setzten sich bis heute fort.

Ein weiterer Fokus des Berichts liegt auf dem militärischen Angriff auf Kurdistan im Jahr 1979 auf Befehl von Ayatollah Khomeini, dem Gründer der Islamischen Republik. Der Bericht dokumentiert auch willkürliche Hinrichtungen und die Verfolgung politischer Gruppen der kurdischen, turkmenischen, arabischen und belutschischen Minderheiten nach der Revolution.

Im Sommer 1988 wurden auf Anordnung von Ayatollah Khomeini Tausende politische Gefangene, darunter linke Oppositionelle und Mitglieder der Volksmojahedin, in Schnellverfahren zum Tode verurteilt und heimlich in Massengräbern bestattet. Rahman beschreibt das Verschleiern der Schicksale dieser Oppositionellen und das Verbergen ihrer Leichen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und „Zwangsverschwinden“.

Der 66-seitige Bericht bezieht sich auch auf frühere menschenrechtliche und fachliche Untersuchungen. „Ich habe beobachtet, welche Auswirkungen das Versäumnis, Gerechtigkeit herzustellen und Verantwortung zu übernehmen, auf die Familien der Opfer und die aktuelle Menschenrechtslage im Iran hat“, so Rahman. Zur Erstellung des Berichts führte er seit dem letzten Herbst Interviews mit 80 Zeug*innen, Familienmitgliedern und Überlebenden der Gewalt der 1980er Jahre. Der Bericht stützt sich auch auf offizielle Regierungs- sowie UN-Dokumente, Berichte internationaler Organisationen und Expertenmeinungen. 

Rahman legte diesen Bericht eine Woche vor dem Ende seiner Amtszeit vor. Nächste Woche wird er von Mai Sato, einer Expertin für Menschenrechte und internationales Strafrecht, abgelöst. Rahman betonte, dass das iranische Regime während seiner Amtszeit nicht mit ihm kooperierte.

Bereits vor einem Monat hatte der Sonderberichterstatter am Rande der 56. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats einen Bericht präsentiert, der sich auf „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ konzentrierte, die in den Jahren 1981 – 1982 und 1988 im Iran begangen wurden. Dieser Bericht beschrieb detailliert die „brutalen Verbrechen, einschließlich Mord, willkürliche und außergerichtliche Hinrichtungen, Inhaftierung, Verschwindenlassen und Folter von Oppositionellen“.

Außerdem hat im März 2024 die von den Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum Iran die Islamische Republik für die „physische Gewalt“ verantwortlich gemacht, die im September 2022 zum Tod von Jina Mahsa Amini führte. In einem detaillierten vorläufigen Bericht, den die Kommission am 8. März, dem internationalen Frauentag, dem UN-Menschenrechtsrat präsentierte, stufte die Kommission die Maßnahmen der iranischen Regierung gegen Frauen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ein.

Foto: Monireh Baradaran

Liebe Leser:innen,

wenn Sie unsere Arbeit schätzen und die Zukunft des Iran Journal sichern wollen, werden Sie durch direkte Spenden (mit Spendenbescheinigung (hier klicken) oder durch die Plattform Steady (hier klicken) Fördermitglied der Redaktion. Dadurch sichern Sie eine kritische und unabhängige Stimme für die iranische Zivilgesellschaft.

Zur Startseite