Todesstrafe für inhaftierten Teilnehmer der „Frau, Leben, Freiheit“-Proteste

Ein iranisches Revolutionsgericht hat den politischen Gefangenen Manouchehr Fallah wegen seiner Beteiligung an den Protesten der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung zum Tode verurteilt. Laut dem in Prag ansässigen Radio Free Europe/Radio Farda wurde das Urteil am Sonntag, den 2. Februar 2025, von der Abteilung 2 des Revolutionsgerichts in Rasht unter Vorsitz des Richters Darvish Goftar gefällt.

Fallah, der sich derzeit im Lakan-Gefängnis in Rasht befindet, wurde gemäß Artikel 687 des Islamischen Strafgesetzbuches wegen der Zerstörung öffentlichen Eigentums „zur Störung der öffentlichen Ordnung und zum Widerstand gegen die Islamische Republik“ für „Moharaba“ (Krieg gegen Gott) verurteilt. Diese Anklage kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Artikel als vage und politisch instrumentalisiert.

Manouchehr Fallah war im August 2023 verhaftet und ursprünglich wegen Beleidigung von Ayatollah Khamenei, dem Obersten Führer der Islamischen Republik, zu elf Monaten Haft verurteilt worden. Obwohl er seine Strafe verbüßt hatte, verweigerten die Behörden des Lakan-Gefängnisses in Rasht und die Justiz seine Freilassung.

In einer am 22. Juli 2024 veröffentlichten Erklärung hatte Fallah sich selbst als „Gefangener der Gesetzlosigkeit und Ungerechtigkeit“ bezeichnet und erklärt, dass er aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung in den Hungerstreik treten werde. Andere politische Gefangene im Lakan-Gefängnis warnten in einer gemeinsamen Erklärung vor der kritischen gesundheitlichen Lage Fallahs und forderten die Justiz auf, ihn freizulassen.

Laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen sind derzeit mindestens 42 politische Gefangene im Iran von der Vollstreckung der Todesstrafe bedroht.

Foto: Courtesy

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