Unruhen im Iran: Zwangsmaßnahmen nach Sitzstreik im Gefängnis

Die iranische Justiz hat mit Besuchsverboten, Einzelhaft und Zwangsversetzungen auf einen Sitzstreik im Teheraner Evin-Gefängnis reagiert. Mit dem Streik hatten sich fünf inhaftierte Aktivistinnen mit den Familien der bei den jüngsten Unruhen im Iran getöteten Demonstrant*innen solidarisiert.

Die Aktivistin Atena Daemi befinde sich zur Zeit offenbar in Einzelhaft, schrieb ihr Vater am Samstag auf Twitter. Er klagt seit Tagen darüber, von dem Gefängnis keine Informationen über das Befinden seiner Tochter zu erhalten, der trotz gesundheitlicher Probleme medizinische Versorgung verwehrt werde.

Am vergangenen Samstag hatte Daemis Schwester in einem offenen Brief, der von Atena Daemi und vier weiteren inhaftierten Aktivistinnen unterzeichnet wurde, über einen Sitzstreik im Evin-Gefängnis berichtet. Monireh Arabshahi, Narges Mohammadi, Yasmin Aryani, Saba Kord Afshari und Atena Daemi kündigten darin an, dass sie aus Solidarität mit den Familien der Opfer in diesem Jahr kein Yalda-Fest feiern würden. Yalda, die längste Nacht des Jahres vom 21. auf den 22. Dezember, wird im Iran als vorislamisches Familienfest gefeiert. Die fünf inhaftierten Frauen kündigten in dem offenen Brief an, dass sie stattdessen fünf Tage lang bis zum 40. Todestag der Opfer der Unruhen einen Sitzstreik im Gefängnis abhalten würden. Gegen alle sei daraufhin ein dreiwöchiges Besuchsverbot verhängt worden, schrieb Atena Dameis Vater am 22. Dezember auf Twitter.

Daemi ist nicht die einzige Aktivistin, die die Folgen der Aktion zu spüren bekommt. Die Menschenrechtsaktivistin Narges Mohammadi wurde am Mittwoch unter Anwendung von Gewalt in ein Gefängnis in der Stadt Zanjan zwangsverlegt. Sie soll dabei vom Leiter des Evin-Gefängnisses geschlagen worden sein, twitterte ihr Ehemann Taghi Rahmani einen Tag später. Er lebt mit den beiden gemeinsamen Kindern im französischen Exil. Die Eheleute haben sich seit sieben Jahren nicht mehr gesehen.

Die Verwaltung des Evin-Gefängnisses hat am Samstag jegliche Gewaltanwendung gegen Mohammadi bestritten. Sie sei per Gerichtsbeschluss ins Gefängnis ihrer Geburtsstadt verlegt worden.

Über den aktuellen Zustand der anderen Unterzeichnerinnen wurde bislang nichts bekannt.

Zur Startseite