Wächterrat lehnt das neue Hijab-Gesetz ab

Der iranische Wächterrat hat den umstrittenen Entwurf eines neuen „Gesetzes zum Schutz der Keuschheit und des Hijabs“ als „unklar“ abgelehnt. Hadi Tahan-Nazif, der Sprecher des Wächterrats, sagte, dass der Entwurf nach einer Überprüfung in 10 Sitzungen des Rates als „voller Unklarheiten“ befunden wurde.

Nach der Bewertung des Rates liegt die wichtigste Unklarheit in Artikel 2 des Entwurfs, der dem Innenministerium die Aufgabe der „Vorbereitung und Bereitstellung des erforderlichen Mechanismus“ überträgt. Aus dieser Formulierung werde nicht deutlich, wie der Umfang dieser Anordnung und wo ihre Grenzen seien. So sei nicht klar, ob dies auch die Einmischung des Innenministeriums in die Aufgaben und Verantwortlichkeiten anderer Behörden einschließe oder nicht, sagte der Sprecher des Wächerrates.

Der Gesetzentwurf „Gesetzes zum Schutz der Keuschheit und des Hijabs“ sieht mehrere Strafen für „Unzucht“ vor. Tahan-Nazif erklärte jedoch, dass weder im Gesetzentwurf noch in anderen relevanten Gesetzen eine Definition dieses Begriffs existiere.

Offenbar hat der Wächterrats auch den Artikel 6 des Gesetzentwurfs kritisiert, der festgelegt, dass „Gegenstände“ im Zusammenhang mit Keuschheit und dem Hijab und deren Notwendigkeit als „Kulturgüter“ betrachtet „und von deren Vorteilen profitiert“ werden soll. Der Sprecher des Wächterrats sagte, da dieser Begriff in den Gesetzen nicht klar definiert sei, seien auch die Auswirkungen und Bestimmungen für die Einstufung von Gegenständen im Zusammenhang mit dem Hijab als „Kulturgüter“ unklar.

Eine weitere Unklarheit für den Wächterrat in Bezug auf diesen Gesetzentwurf besteht darin, dass die Beziehung einiger Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs zu den Beschlüssen des Obersten Rates für kulturelle Revolutionen nicht klar ist. So haben die Artikel 10, 11 und 12 des Gesetzentwurfs die Aufgaben des Bildungs-, Forschungs- und Gesundheitsministeriums zur Verwirklichung der Ziele des Gesetzes dargelegt. Doch da der Oberste Rat für kulturelle Revolutionen ebenfalls über die Aufgaben der genannten Ministerien im Bereich des Hijabs verfügt, sieht der Wächterrat die Beziehung zwischen den genannten Artikeln und diesen Beschlüssen als unklar an.

Der Bericht des Wächterrats deutet darauf hin, dass es auch andere Unklarheiten in diesem Gesetzentwurf gab, die zur weiteren Abstimmung zurück ins Parlament gegeben wurden. Gemäß der Verfassung der Islamischen Republik muss jeder Gesetzentwurf nach der Zustimmung des Parlaments noch durch den Wächterrat bewilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Das Parlament hatte dem neuen Gesetz am 20. September mit 152  Ja-Stimmen, 34 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen zugestimmt.

Der Entwurf zum neuen „Gesetz zum Schutz der Keuschheit und des Hijabs“ wurde nach den massiven landesweiten Protesten gegen die Hijab-Pflicht von der Justizbehörde verfasst. Das Parlament prüfte ihn dann auf der Grundlage von Artikel 85 der iranischen Verfassung in einem speziellen Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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