Neues Gesetz im Hijab-Gesetz des Iran: Strafmündigkeit auf 9 Jahre gesenkt
Die Verabschiedung des „Gesetzes zum Schutz der Keuschheit und des Hijabs“ sorgt im Iran für Aufsehen, da die Gesetzgeber*innen das Strafmündigkeitsalter in Bezug auf die „Nicht-Einhaltung des Hijabs“ auf 9 Jahre gesenkt haben. Laut Artikel 64 des Gesetzes können Personen, die unter die Bestimmungen der Artikel 88 und 89 des Islamischen Strafrechts fallen, also der Altersgruppe der 9- und 18-Jährigen angehören, mit Geldstrafen und einem sechsmonatigen bis zweijährigen Ausreiseverbot belegt werden.
Dies ist eine bemerkenswerte Abweichung von einem der grundlegendsten Prinzipien der internationalen Kinder- und Jugendrechte. Sollte der Gesetzentwurf endgültig angenommen werden, gelten damit künftig auch neun Jahre alte Mädchen aufgrund der Nicht-Einhaltung der Hijab-Vorschriften als straffällig und können bestraft werden. Dies steht im Widerspruch zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Pekinger Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Diese betrachtet explizit die Verhängung von Strafen gegen Kinder als grundlegenden Kinderrechten fundamental entgegengesetzt. Zudem steht es im Widerspruch zu den Grundsätzen über das Mindestalter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Diese beginnt in fast allen Ländern erst bei einem Alter von 18 Jahren.
Seit den Massenprotesten gegen die allgemeine Hijab-Pflicht im Iran im Jahr 2022 trauen sich viele Iranerinnen, ohne Kopftuch in die Öffentlichkeit zu gehen. Um dies zu ändern, will die Islamische Republik mit dem neuen Gesetz die Hijab-Regelungen verschärfen. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Parlament verabschiedet. Nun muss noch der Wächterrat zustimmen.
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