UN-Bericht kritisiert rassistische Diskriminierung im Iran
Der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung hat am Freitag, dem 23. August, die Ergebnisse seiner Untersuchungen zu mehreren Ländern, darunter Iran, vorgestellt. Der Bericht wirft der Islamischen Republik schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und eine unzureichende Umsetzung internationaler Verpflichtungen vor, insbesondere im Zusammenhang mit ethnischen und religiösen Minderheiten.
Während eines vorherigen Treffens des Ausschusses in Genf wurde Iran für die Aufnahme einer großen Anzahl von Flüchtlingen gelobt. Bedenken äußerte der Ausschuss jedoch hinsichtlich der Behandlung ethnischer, religiöser und anderer Minderheiten, die nach den Protesten im Zusammenhang mit dem Tod von Jina Mahsa Amini im September 2022 besonders von Diskriminierung betroffen gewesen seien.
Der Sonderberichterstatter für Iran des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung erklärte, der Ausschuss sei tief besorgt über die Mängel in der Justiz und die repressiven Reaktionen der iranischen Regierung auf die Proteste. Er betonte, dass Iran innerhalb eines Jahres auf die Fragen des Ausschusses antworten müsse und seine internationalen Verpflichtungen ernst nehmen solle.
Positiv hervorgehoben wurde die Anwesenheit einer iranischen Delegation bei den Gesprächen mit dem Ausschuss, bei denen einige der angesprochenen Probleme diskutiert wurden. Der Berichterstatter sicherte zu, dass der Ausschuss die Situation weiterhin genau verfolgen werde und nicht vorhabe, das Thema für mehrere Jahre zu ignorieren. Er erklärte zudem, dass dieser Ausschuss nicht das einzige UN-Gremium sei, das sich mit den Menschenrechtsverletzungen im Iran befasse.
Am 7. August hatte bereits der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte internationale Untersuchungsausschuss für Iran in einem Bericht auf Fälle von außergerichtlichen Hinrichtungen, exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Verhaftungen, Folter, Vergewaltigung und erzwungenem Verschwinden lassen unter ethnischen und religiösen Minderheiten hingewiesen. Viele dieser Vergehen, die besonders ethnische Gruppen wie die Kurden und Belutschen beträfen, könnten demnach als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.
Foto: Social Media
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