Todesstrafe wegen Ehebruchs

Ein 27-jähriger Mann und eine 33-jährige Frau sind im Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode verurteilt worden. Das Urteil sei vor kurzem in der zweiten Instanz bestätigt worden, berichtete die Teheraner Tageszeitung Shargh am Wochenende.

Außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen verheirateten Männern und Frauen wird laut iranischem Gesetz mit Steinigung bestraft. Die zweite Instanz habe diese jedoch in eine Hinrichtung am Galgen umgewandelt, so Shargh.

Das Urteil ist nicht unumstritten. Laut der Aussage der Ehefrau des Verurteilten hatte das Ehepaar in den vergangenen sechs Monate keinen Geschlechtsverkehr miteinander. Ein außerehelicher Geschlechtsverkehr ist laut dem iranischen Gesetz jedoch nur dann ein mit Todesstrafe geahndeter Ehebruch, wenn der Mann oder die Frau trotz der Möglichkeit regelmäßiger sexueller Betätigung in der Ehe fremdgeht. Andernfalls wird der Seitensprung mit 100 Peitschenhieben bestraft.

Die Islamische Republik Iran nahm aufgrund internationalen Drucks im Jahr 2013 eine Veränderung im Gesetz vor. Danach kann die Steinigung durch das Gericht in eine Hinrichtung umgewandelt werden. Die Rechtsgelehrten im Iran sind sich über die Ausübung von Steinigungen nicht einig. Einige plädieren für ihre Aussetzung, andere bestehen auf der Umsetzung aller in der Scharia vorgeschriebenen Strafen, auch der Steinigung.

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