Iranische Justiz lehnt vorzeitige Entlassung inhaftierter Umweltaktivist*innen ab

Die iranische Justiz hat den Antrag auf eine bedingte Freilassung der vier inhaftierten Umweltaktivist*innen Hooman Jokar, Sepideh Kashani, Niloufar Bayani und Taher Ghadirian abgelehnt. Dies erklärte ihr Anwalt Hojjat Kermani nach einem Gespräch mit der Teheraner Tageszeitung Shargh. 

Kermani zufolge erfolgte die Ablehnung, obwohl die Gefängnisbehörde das „gute Verhalten“ der Verurteilten während ihrer sechsjährigen Haftstrafe bestätigt und auch der Teheraner Staatsanwalt einer mit Auflagen verbundenen Entlassung der Inhaftierten zugestimmt habe. Diese hätten zudem auch die gesetzliche Mindesthaftzeit von mehr als ein Drittel von den 10-jährigen Strafe abgesessen, was die Hauptvoraussetzung für eine bedingte Freilassung sei. Das Berufungsgericht Teheran habe den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die Art der begangenen Verbrechen und das Verhalten der Verurteilten nicht darauf hindeuteten, dass sie nach ihrer Freilassung keine weiteren Verbrechen begehen würden, so der Anwalt.

Die Aktivist*innen, die seit Januar 2018 im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert sind, hatten im Februar dieses Jahres in einem Brief an den Chef der iranischen Justiz ihren Protest gegen die Ablehnung ihres Antrags auf bedingte Freilassung zum Ausdruck gebracht.

Bayani und Kashani berichteten in Briefen aus dem Gefängnis, dass sie dort schweren psychischen und physischen Folterungen, sexuellen Bedrohungen und Todesdrohungen ausgesetzt seien.

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