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UN-Sonderberichterstatterin besucht den Iran

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, Alena Douhan, wird vom 7. bis zum 18. Mai in den Iran reisen. Die Professorin für Internationales Recht untersucht dort die Auswirkungen einseitiger Sanktionen auf die Menschenrechte.

Der Besuch finde im Geiste der Zusammenarbeit und des Dialogs statt, heißt es in einer Erklärung des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen. Es solle untersucht werden, ob und inwieweit die Verabschiedung, Aufrechterhaltung oder Umsetzung einseitiger Sanktionen die vollständige Verwirklichung der Rechte behindern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert sind – insbesondere dem Recht der Einzelnen und der Völker auf Entwicklung.

Demnach wird die Sonderberichterstatterin Vertreter der Islamischen Republik, der im Iran anwesenden UN-Organisationen sowie internationaler und regionaler Organisationen treffen. Zudem soll es Gespräche mit im Iran vertretenen internationalen Finanzinstitutionen, mit örtlichen Menschenrechtsinstitutionen und diplomatischen Vertretungen geben.
Ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen wird Alena Douhan in einem Bericht darlegen, den sie der 51. Tagung des UN-Menschenrechtsrates im September 2022 vorlegen wird.

Der Iran steht unter massiven Sanktionen der USA. Die Reise der UN-Sonderberichterstatterin wird von der Islamischen Republik genehmigt. Zugleich wartet der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran seit Jahren auf eine Reisegenehmigung in den Iran. Teheran weist entsprechende Anträge stets als „politisch motiviert“ zurück.

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