Iran hat zwei politische Gefangene wegen „Blasphemie“ hingerichtet

Die Islamische Republik hat wieder zwei politische Gefangene hingerichtet. Sadrollah Fazeli Zare und Yousef Mehrdad wurden am Montag, den 8. Mai, am frühen Morgen auf dem Gelände des zentralen Gefängnisses der Großstadt Arak im Zentraliran hingerichtet.

Ihnen wurden „Blasphemie“ und „Beleidigung der islamischen Heiligkeiten“ vorgeworfen. Konkret ging es dabei um einen Telegram-Kanal, den die zwei Hingerichteten mitsamt fünf anderen politischen Gefangenen gesteuert hatten. Der Kanal hieß „Kritik an Aberglauben und Religion“. Die Sicherheitskräfte haben die Betreiber*innen des Telegram-Kanals Anfang Sommer 2020 in unterschiedlichen iranischen Städten festgenommen.

Fünf von ihnen wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sprach Sadrollah Fazeli Zare und Yousef Mehrdad allerdings der “Beleidigung des Propheten“ schuldig. Beweismittel dafür sollen die Inhalte des Telegram-Kanals gewesen sein.

Laut Paragraf 262 des Islamischen Strafgesetzbuches, das im Iran geltende Recht, wird Beleidigung des Propheten mit Exekution bestraft.

Sadrollah Fazeli Zare war 36 Jahre alt und kümmerte sich bis zu seiner Verhaftung um seine alte Mutter. Mehrdad hatte drei kleine Kinder.

Laut der offiziellen Nachrichtenagentur der Justiz der Islamischen Republik hätten die Hingerichteten ihre Straftaten eingestanden. Menschenrechtsgruppen hingegen werfen der Justiz vor, sich auf durch Folter erzielte Geständnisse zu berufen.

Allein in den vergangenen 10 Tagen hat der Gottesstaat mindestens 42 Menschen hingerichtet, darunter 22, die der ethnischen Minderheit in Belutschistan angehören. 

In einem der letzten Fälle wurde das Todesurteil von Habib Chaab, der auch schwedischer Staatsbürger war, vollstreckt. Laut Menschenrechtsgruppen verfolgt die Islamische Republik seit den gigantischen Protesten, die das Land für Monate geschüttelt haben, eine Politik der Einschüchterung, zu der auch politische Todesstrafen gehören. Unter anderem droht dem deutsch-iranischen Bürger Jamshid Sharmahd jederzeit die Vollstreckung der Todesstrafe.

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