Gesetzentwurf gegen „Metamorphose“

60 iranische Parlamentarier*innen haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Aktivitäten verschärfen kann.

Dies geht aus Dokumenten hervor, die am 20. Januar vomRat zur Regulierung des Übergangs“ veröffentlicht wurden.

Demnach hat der Vorstand des iranischen Parlaments den Gesetzentwurf im Dezember 2018 entgegengenommen und zur Bearbeitung registriert.

Die Parlamentarier*innen wollen mit zwei Artikeln und fünf Anmerkungen „den Plänen der Feinde des Systems und des Landes zur Metamorphose der islamischen Gesellschaft“ entgegenwirken.

Der Gesetzentwurf sieht Einschränkungen und Strafen für bestehende oder neue politische, kulturelle oder religiöse Gruppen vor. Deren Aktivitäten können als „Bildung und Verbreitung von Sektierertum“ sowie „Verbreitung von abschweifendem und atheistischem Gedankengut“ bestraft werden. Haft- und Geldstrafen, Peitschenhiebe und Konfiszierung vom Vermögen werden als Strafen aufgeführt. Gerichte könnten das Geheimdienstministerium oder die Theologische Hochschule von Ghom konsultieren, stellt der Entwurf fest. Das iranische Geheimdienstministerium hat eine Abteilung für „Religionen und Sekten“.

Staatlich nicht anerkannte religiöse Minderheiten wie etwa die Bahai, die Mandäer oder Yarsanis stehen im Iran aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen bereits stark unter Druck. In den letzten Jahren wurden auch mehrere Anhänger*innen der spirituellen Bewegung Erfan-e Halgheh festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Der Gründer des „Spirituellen Kreises“, Mohammad Ali Taheri, wurde im April nach mehr als acht Jahren aus der Haft entlassen.

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