Teheraner Geschäfte dürfen nur persische Namen tragen

Laut einer neuen Anordnung des iranischen Kulturministeriums dürfen Ladenbesitzer*innen in der Hauptstadt Teheran ausschließlich persische Namen für ihre Geschäfte auswählen. Demnach sind etwa Namen aus anderen Sprachen im Iran beziehungsweise ausländische Namen verboten.

Namen aus im Iran gesprochenen Sprachen – etwa türkisch, kurdisch oder Sprachen aus den nördlichen Provinzen Irans – seien in den jeweiligen Gebieten gestattet, zitierte die Nachrichtenagentur Mehr den Abteilungsleiter der Teheraner Polizei für öffentliche Plätze Nader Moradi am Sonntag. Läden mit „illegalen“ Namen würden keine Betriebsgenehmigung erteilt, fügte Moradi hinzu. Gegen die Anbringung von Namensschildern ohne Genehmigung würden Maßnahmen eingeleitet.

In den vergangenen Monaten gab es Berichte über angebliche Einschränkungen bei der Namensgebung der Neugeborenen in den türkischsprachigen Gebieten im Iran. Dort sollen sich Personenstandsbehörden geweigert haben, Kinder mit türkischen Namen in das nationale Register einzutragen. In den betroffenen Gebieten dürfen die Eltern laut diesen Berichten nur Namen aus einem zugelassenen Katalog aussuchen.

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