Fünf Kurden wegen „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung zum Tode verurteilt
Das Revolutionsgericht in der nordwestiranischen Stadt Urmia hat Todesurteile gegen fünf kurdische Aktivisten verhängt, die im Zusammenhang mit den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ verhaftet wurden. Die Urteile wurden laut einem Bericht des Kurdistan Human Rights Network vom 7. Juli ausschließlich auf der Basis von Geheimdienstberichten und unter Folter erzwungenen Geständnissen gefällt.
Die fünf Angeklagten Ali (Soran) Ghassemi, Pejman Soltani, Kaveh Salehi, Rezgar Beikzadeh Babamiri und Teyfur Salimi Babamiri wurden unter anderem wegen „Baghi“ (bewaffnete Auflehnung gegen den Staat) und „Moharebeh“ (Krieg gegen Gott) verurteilt.
Gegen Ghassemi, Soltani und Salehi wurden jeweils drei, gegen Beikzadeh zwei und gegen Salimi ein Todesurteil verhängt.
Zusätzlich erhielten die fünf Aktivist*innen weitere Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren sowie Geldstrafen. Die weiteren Anklagepunkte umfassen angebliche Zusammenarbeit mit dem israelischen Geheimdienst Mossad, den Schmuggel von 120 Starlink-Satellitengeräten, „Propaganda gegen das System“ sowie die Beteiligung an „staatsfeindlicher Verschwörung“.
Die Familie von Rezgar Beikzadeh hatte bereits im Dezember 2024 erklärt, dass er sämtliche Vorwürfe zurückweise. Er habe lediglich Medikamente für verletzte Demonstrierende anonym verteilt und ein Starlink-Gerät für den privaten Gebrauch gekauft.
Besonders umstritten sind die Todesurteile auch deshalb, weil die staatsnahe Nachrichtenagentur Tasnim vor einem Jahr „Geständnisvideos“ veröffentlicht hatte, die nach Angaben der Angeklagten unter Folter zustande gekommen waren. Trotz internationaler Kritik spielen diese Videos eine zentrale Rolle in den Urteilsbegründungen.
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