Bedingung für Freilassung der inhaftierten Protestierenden sorgt für Bedenken
Nach Angaben mehrerer inhaftierter Protestierender, die in den letzten Monaten im Iran aus der Haft entlassen wurden, hatte ihre Freilassung eine Bedingung: Sie mussten Formulare unterzeichnen, die sie zu potenziellen Verbrecher:innen machen können.
Die Formulare beinhalten einen Antrag auf Begnadigung durch das Staatsoberhaupt Ali Khamenei. Außerdem sollen sie sich zur Treue zu Khamenei verpflichtet und versprochen haben, „ihre Taten“ nicht mehr zu wiederholen.
Diese Verpflichtungen und Versprechen hätten bei den Gefangenen und ihren Anwälten rechtliche Bedenken ausgelöst, schreibt die Teheraner Zeitung Shargh.
In manchen Fällen mussten die Häftlinge angeben, dass sie ihre „kriminellen Handlungen“ unter dem Einfluss „ausländischer Medien“ begangen hätten.
Dem Bericht der Zeitung zufolge befanden sich eine Reihe von Gefangenen in Untersuchungshaft, deshalb könnten diese „erzwungenen Geständnisse“ bei einer Gerichtsverhandlung gegen sie verwendet werden.
Einer der Gefangenen sagte Shargh gegenüber, er habe ein Formular unterschreiben müssen, in dem stand, dass es ihm leid tue, „spioniert und mit ausländischen Medien in Kontakt gestanden zu haben“.
Laut der Anwältin Samin Cheraghi, die mehrere Mandant:innen im Evin-Gefängnis hat, seien die Texte der Formulare von Gefängnis zu Gefängnis, Stadt zu Stadt oder Person zu Person unterschiedlich. Doch die Inhalte ähnelten sich sehr. Einige Beispiele: „Ich verspreche, kein Verbrechen mehr zu begehen“, „ich wurde von den digitalen Kommunikationsmitteln feindseliger Medien beeinflusst“, „ich verspreche, meine Forderungen von nun an auf legalem Wege zu verfolgen, und ich bitte den Führer um Verzeihung.“
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