Ausbildungsabschluss nur mit Zustimmung des Ehemanns

Die Internetseite der iranischen Tageszeitung Etemad hat am Montag über eine neue Auflage für verheiratete Frauen berichtet, die ihre Ausbildung als zahnärztliche Fachassistentin abschließen wollen. Demnach ist die Einverständniserklärung ihres Ehemannes Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Ausbildungsteil, der auf die theoretische Ausbildung an einer Hochschule folgt.

Laut dem Bericht wurde die Regelung vom Gesundheitsministerium eingeführt, das für die Ausbildung von Mediziner*innen und medizinischen Fachangestellten zuständig ist. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Ehemann damit einverstanden, dass seine Ehefrau nach der theoretischen Ausbildung an einem vom Gesundheitsministerium festgelegten Ort ihre Pflichtpraxis absolvieren kann.

Die Regelung existiere bereits seit 15 Jahren, wird ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in dem Bericht zitiert. Auszubildende früherer Jahrgänge erklärten laut Etemadonline jedoch, dass bislang die Frau selbst die Einverständniserklärung unterschreiben durfte.

Etemadonline hat für den Bericht mit zwei Frauen gesprochen, die von ihren Ehemännern getrennt leben und sicher sind, dass sie die nötige Zustimmung nicht bekommen werden. Damit sei ihre Mühe umsonst gewesen, klagen die Betroffenen. Eine andere verheiratete Auszubildende hält die Regelung trotz ihrer harmonischen Ehe für eine Beleidigung für Frauen.

Die gesetzlich festgelegte Vormundschaft des Vaters, Ehemannes oder eines Gerichts gilt für Frauen im Iran in verschiedenen Lebensphasen. Sie kämpfen seit Jahren etwa für das Recht auf Scheidung, das Sorgerecht für ihre Kinder oder das Recht auf Auslandsreisen.

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