Anwalt von Jina Mahsa Aminis Familie zu Gefängnisstrafe verurteilt

Das Islamische Revolutionsgericht in Teheran hat Saleh Nikbakht, den Anwalt der Familie von Jina Mahsa Amini, zu einem Jahr Gefängnis und einer zusätzlichen Strafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Laut seinem Anwalt Ali Rezaei wurde Nikbakht wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu der aufgrund dieses Vorwurfs möglichen Höchststrafe verurteilt hat.

Der 73-jährige Saleh Nikbakht engagiert sich seit Jahren für die politischen Gefangenen im Iran. Er wurde angeklagt, nachdem er den Fall von Jina Mahsa Amini übernommen hatte, der 22-jährigen Kurdin, die im September 2022 im Teheraner Polizeigewahrsam starb, was zu Massenprotesten im ganzen Land geführt hat. Sein Verteidiger Rezaei erklärte, dass die Verhängung der Höchststrafe für Nikbakht, der sich immer „von Unruhen und Propaganda ferngehalten“ habe und dessen Verteidigungsstrategien dazu beigetragen hätten, das Leben vieler Menschen zu retten, „erstaunlich“ sei.

Laut dem Urteil wurde Nikbakht für kritische Interviews mit Medien verurteilt. Ihn hatte das Ministerium für Nachrichtenwesen, einer der Geheimdienste Irans, angezeigt. In den Interviews hatte der Rechtsanwalt die Veröffentlichung von Geständnissen politischer Gefangener in Rundfunk und Fernsehen kritisiert. In einem anderen Interview hatte er das Verbot der Ausstellung von Motorradführerscheinen für Frauen als rechtlich und religiös unbegründet bezeichnet.

Eine der Hauptanklagen gegen Nikbakht fußte darauf, dass er eine weitere medizinische Kommission beantragt hatte, um die Todesursache von Jina Mahsa Amini zu klären. In dieser Kommission sollten fünf angesehene  Ärzte und Ärztinnen einen medizinischen Bericht für die Familie von Jina Mahsa Amini erstellen. Rezaei sagte, dies sei kein Verbrechen, da die Familie keine Kenntnisse in medizinischen Angelegenheiten habe und sein Mandat den Antrag dementsprechend begründet hatte.

Er erklärte zudem, dass er nicht die Absicht habe, gegen das Urteil Einspruch einzulegen.

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