Klage gewonnen, “Freundschaft” verloren?

Wie erwartet stellten Außenminister Pompeo und der nationale Sicherheitsberater John Bolton nicht nur die Zuständigkeit des IGH in Frage, sondern kündigten zugleich auch den 1955 geschlossenen Freundschaftsvertrag. Diese Kündigung ist jedoch für die iranische Klage unerheblich. Nach völkerrechtlicher Tradition entscheidet das Gericht über die Begründetheit einer Klage nach Abkommen oder Verträgen, die zur Zeit des beklagten Falles bestanden. Mit anderen Worten, der Vertrag wird für das künftige Verfahren weiterhin relevant sein, insbesondere jetzt, da das ursprüngliche Urteil den Iran in einigen Punkten begünstigt.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats bezüglich des Atomabkommen mit den Vetomächten, Deutschland und der Europäischen Union erwähnt – ohne dabei jedoch die rechtlichen Konsequenzen von Washingtons Verletzung der Resolution, die für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend ist, da sie ausdrücklich in den Artikeln 25 und 41 der UN-Charta verankert ist, zu klären.
Obwohl das Urteil theoretisch „verbindlich“ ist, fehlen dem Gericht allerdings die notwendigen Druckmittel, seine Einhaltung zu erzwingen. Gleichzeitig bietet es jedoch ausreichend moralische-ethische Autorität für die Staaten, die trotz des Austritts Washingtons den Iran-Deal schützen wollten. Ungeachtet dessen, wie Pompeo versuchen wird, die Entscheidung des IGH als „Niederlage“ für den Iran herunterzuspielen, besteht kein Zweifel daran, dass das Urteil die Bemühungen der USA, einen „maximalen wirtschaftlichen Druck“ auf den Iran auszuüben, untergräbt.

Teheran sollte sich nicht zu früh freuen

Die Aussage der US-Vertretung vor dem IGH, die Beziehungen zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten seien seit Jahrzehnten zum Erliegen gekommen, ist nicht zu bestreiten. Die Islamische Republik, die sich jetzt auf den Freundschaftsvertrag beruft, hat selbst mit dessen Verletzung begonnen. Am 4. November 1979, neun Monate nach der iranischen Revolution, wurde die US-Botschaft in Teheran besetzt und 52 Diplomaten 444 Tage lang als Geisel gehalten.

Auf die Besetzung der amerikanischen Botschaft in Teheran folgten die ersten internationalen Sanktionen gegen den Iran
Auf die Besetzung der amerikanischen Botschaft in Teheran folgten die ersten internationalen Sanktionen gegen den Iran

Damals beruhte eine erfolgreiche Klage der USA vor dem IGH auch auf dem Freundschaftsvertrag von 1955. Doch der damalige und später hingerichtete iranische Außenminister Sadegh Ghotbzadeh hatte im Dezember 1979 die iranischen Vertretungen angewiesen, das Haager Urteil abzulehnen. Im Namen der iranischen Revolutionsregierung stellte er die Entscheidung als “koloniales Urteil” in Frage. Bei der Geiselnahme ginge es um eine viel wichtigere Frage, als vor dem “Kolonialgericht” verhandelbar sei: Es gehe „um die Verbrechen des Schah-Regimes und dessen Unterstützung durch die USA“.
Was danach passierte, wissen wir. Am 22. September 1980 griffen Saddam Husseins Truppen den Iran an und vernichteten dessen Luftwaffe mit einem Überraschungsangriff. Der irakische Krieg gegen den Iran, der offen von den USA unterstützt wurde, dauerte bis zum 20. August 1988 und kostete hunderttausenden Menschen das Leben, von den noch zahlreicheren Verletzten und unermesslichen materiellen Schäden ganz zu schweigen. Am 3. Juli 1988 wurde ein Linienflug der iranischen Fluggesellschaft Iran-Air, ein Airbus A300B2, von der Besatzung des US-Kriegsschiffes USS Vincennes abgeschossen. Alle 290 Menschen an Bord wurden getötet. Laut US-Regierung war das Flugzeug als angreifende feindliche F-14.Tomcat identifiziert worden.
Interessanterweise hat die iranische Regierung angesichts dieser Vorfälle nie das Haager Gericht angerufen, um sich auf die Verletzung des Freundschaftsvertrages zu berufen. Das war auch konsequent, denn die iranischen Machthaber haben in den vergangenen 39 Jahren die USA stets als zu bekämpfenden Feind bezeichnet.

Wenn sie sich jetzt auf den Freundschaftsvertrag mit den USA besinnen, sollten sie wenigstens vermeiden, IranerInnen mit doppelter Staatsangehörigkeit unter der Anschuldigung festnehmen zu lassen, sie hätten Kontakte zum Feind USA. Es sitzen eine Reihe von IranerInnen in iranischen Gefängnissen, die nach der Einreise in den Iran inhaftiert wurden, weil sie Kontakte zu “einflussreichen Kreisen” in den USA hätten. Formal könnten sich auch die USA auf den Freundschaftsvertrag berufen und wegen dieser zahlreichen unbegründeten Verhaftungen ihrer Staatsangehörigen vor das Haager Gericht ziehen. US-Außenminister Pompeo bedauert aber, den Vertrag nicht schon vor 39 Jahren gekündigt zu haben.

Was wird aus dem IGH-Urteil?

Mohsen Mohebbi, Irans Vertreter vor dem Haager Gericht, begründete die Klage des Iran unter anderem damit, dass die US-Sanktionen die iranische Wirtschaft zermürben und soziale Unruhen verursachen würden. Iran Revolutionsführer Ayatollah Ali Khamenei hatte allerdings im August 2018 selbst erklärt, die Hauptursachen der Probleme des Landes bestünden im Missmanagement im Innern und nicht in den Sanktionen. Die USA werden sich auf diesen Satz berufen.
Was das Urteil des Gerichts betrifft, muss abgewartet werden, ob die USA ihm zumindest in Teilen folgen werden. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der IGH die Angelegenheit zur Durchsetzung seiner noch offenen endgültigen Entscheidung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verweist – da er sich bei der Begründung seines vorläufigen Urteils ja auf den Sicherheitsratsbeschluss 2231 bezogen hat, der das Atomabkommen mit dem Iran anerkennt und das Ende der Sanktionen gegen das Land verkündet. Die USA würden dann sicher von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.
Und eine Frage bliebe immer noch unbeantwortet: Finden internationale Beziehungen auf der Basis der UN-Charta statt – oder basieren sie nur auf Macht und dem, was wir “das Gesetz des Dschungels” nennen würden?

© Iran Journal

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