Rechtsanwälte kritisieren Gesetzesänderung

Die kürzlich vom iranischen Parlament beschlossene Ergänzung des Paragrafen 48 der berufsrechtlichen Regelungen für Anwälte widerspreche dem iranischen Grundgesetz. Das schreibt der Berufsverband iranischer Rechtsanwälte in einem am Montag veröffentlichten offenen Brief an Präsident Hassan Rouhani. Die Ergänzung schränkt das Recht politischer Gefangener ein, ihre RechtsanwältInnen frei wählen zu dürfen.

Die Juristen fordern in ihrem Schreiben den iranischen Regierungschef auf, sich für die „Verbesserung der Regelungen“ einzusetzen. Das iranische Parlament hatte vor einem Monat eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Seither dürfen politische Angeklagte ihre Rechtsvertreter nur noch aus einer vom Chef der iranischen Justiz genehmigten Liste von AnwältInnen auswählen.

Die neue Regelung gilt für Angeklagte, denen Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit oder Spionage für das Ausland vorgeworfen wird. Die Liste genehmigter Anwälte wurde bislang nicht veröffentlicht.

Laut Justizchef Sadegh Larijani sollen mit der Änderung „geheime Informationen“ des Iran besser geschützt werden. Es habe bei Prozessen gegen Fitna-Anhänger Anwälte gegeben haben, „die sich gegen den Staat geäußert haben“, so Larijani: „Warum sollen wir solchen Anwälten vertrauen?“ Mit dem Begriff „Fitna“ (zu deutsch: Aufruhr gegen die göttliche Ordnung) werden im Iran die Anhänger der oppositionellen Grünen Bewegung und deren Anführer bezeichnet. Sie hatten der Regierung nach den Präsidentschaftswahlen 2009 Wahlfälschung vorgeworfen.

(fh)