Mächtig wie Gott

Politische Gefangene im Iran beklagen die Allmacht der Vernehmungsbeamten des Informationsministeriums und der Revolutionsgarde. Sie werfen der Justiz vor, eine Marionette der Geheimdienstler und Gardisten zu sein. Jetzt dürfen politische Angeklagte offiziell nicht einmal mehr ihre VerteidigerInnen selbst bestimmen.
„Der Vernehmungsbeamte ist so mächtig wie Gott“. Dieser Satz, der von der unbegrenzten Macht der Vernehmungsbeamten erzählt, ist unter politischen Gefangenen im Iran gang und gäbe. Die für die Verhöre politischer AktivistInnen zuständigen Beamten gehören in der Regel dem Informationsministerium oder dem Nachrichtendienst der Revolutionsgarde an. Erst wenn diese ihre Arbeit abgeschlossen haben, werden die Akten an die Justiz weitergeleitet. Zuständig für politische Prozesse ist das Revolutionsgericht. Fragt man die politischen Gefangenen, ist diese letzte Etappe auf dem Weg zur Verurteilung oder Freilassung der Angeklagten aber Makulatur. Denn das Urteil fälle schon der Vernehmungsbeamte.
Die Rechtsanwältin Shirin Ebadi, die jahrelang politische AktivistInnen im Iran verteidigt hat, bestätigt dies im Interview mit Iran Journal: „Die Richter der Revolutionsgerichte haben besonders in politischen und ideologischen Fällen keine Macht.“ Das Revolutionsgericht sei praktisch zu einer Abteilung des Informationsministeriums geworden, meint die Menschenrechtlerin und Friedensnobelpreisträgerin Ebadi. In mehreren Fällen hätten Vernehmungsbeamte ihren MandantInnen die Freilassung angeboten, wenn sie mit dem Informationsministerium zusammenarbeiten würden. „Wer das Angebot ablehnte, bekam von den Beamten gesagt, er würde zu so und soviel Jahren Haft verurteilt. Was dann später tatsächlich eintrat“, so Ebadi, die seit 2009 im Exil lebt.
„Sargnagel der Gerechtigkeit“

Foto: melimazhabi.com
Shirin Ebadi: Das Revolutionsgericht ist praktisch zu einer Abteilung des Informationsministeriums geworden! – Foto: melimazhabi.com

Politische Gefangene im Iran haben Rechte, die jedoch nicht immer von den Behörden eingehalten werden. Ein Beispiel: Folter ist gesetzlich verboten. Doch politische Gefangene und Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von Folterungen und unmenschlichen Verhörmethoden. Besonders hart wurde mit den KritikerInnen der umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2009 umgegangen. Im Mai 2011 berichteten 26 politische AktivistInnen in einem offenen Brief von den Verhörpraktiken in jener Zeit. Neben Beschimpfungen und Prügel habe man ihnen den Kopf in die Toilettenschüssel gesteckt. Auch sei ihnen das Aufsuchen der Toilette über lange Zeit untersagt worden.
Ein anderes Beispiel: die freie Wahl der VerteidigerInnen, auch das ein gesetzlich verbrieftes Recht. Doch vor etwa einem Monat wurde dieses Recht eingeschränkt. Das iranische Parlament versah Artikel 48 des Strafprozessrechts mit einem Zusatz, nach dem politische Angeklagte ihre VerteidigerInnen nur noch aus einer Liste vom Chef der Justiz zugelassener RechtsanwältInnen wählen dürfen.
Amnesty International hat diesen Beschluss bereits als weiteren „Sargnagel der Gerechtigkeit im Iran“ verurteilt. Shirin Ebadi glaubt, die Änderung sei nur vorgenommen worden, „um einen gesetzlichen Deckmantel für die rechtswidrigen Praktiken mancher Gerichte zu schaffen.“
Erster bekannter Fall
Anfang Juli protestierte die Frauenrechtlerin Mansoureh Shojaee in einem offenen Brief an Sadegh Amoli Larijani, den Chef der iranischen Justiz, gegen eine „illegale Entscheidung“ in ihrem Prozess. Der Richter habe ihren Verteidiger nicht anerkannt und ihm den Zutritt zum Gerichtssaal verweigert, so Shojaee. Eigentlich wird sie von Shirin Ebadi und Nasrin Sotoudeh verteidigt. Doch da Ebadi im Exil lebt und Sotoudeh wegen ihrer Menschenrechtsaktivitäten in Ungnade gefallen ist, haben die beiden Anwältinnen einen anderen Verteidiger beauftragt. Den lehnte der Richter mit der Begründung ab, er sei von „unliebsamen Personen“ beauftragt worden. Ebadi erklärte, dass das Einsetzen des neuen Verteidigers geltendem iranischen Recht entspräche, die Entscheidung des Richters dagegen ein Verstoß gegen das Gesetz sei.
Mansoureh Shojaee
Mansoureh Shojaee

Mansoureh Shojaee war im Zuge der Protestbewegung 2009 verhaftet worden, kam aber auf Kaution frei und konnte das Land verlassen. Seitdem lebt sie in Deutschland und Holland. „Eigentlich hatte die Justiz meinen Fall längst für abgeschlossen erklärt“, sagt Shojaee gegenüber Iran Journal. Doch später sei sie in Abwesenheit wegen „Propaganda gegen das Regime“ erneut angeklagt worden.
Die Frauenrechtlerin setzt ihre Aktivitäten zur Verbesserung der rechtlichen Lage iranischer Frauen vom Ausland aus fort. Sie ist eine der Betreiberinnen des Webportals „Feministenschule“. Vom Revolutionsgericht wurde Shojaee aufgefordert, in den Iran zurückzukehren: „Meinem Mann wurde mitgeteilt, dass mein Fall an die Revolutionsgarde weitergegeben werde, wenn ich nicht zurückkehre.“
„Good cop, bad cop“
Diese Drohung kennt Mansoureh Shojaee sehr gut. Denn sie ist altbekannte Praxis in der Islamischen Republik: Die Justiz und oft auch das Informationsministerium spielen die Rollen des „guten Polizisten“ und fordern Gefangene auf, gegen sich selbst auszusagen oder zu handeln, sonst würde ihre Akte an die Revolutionsgarde – den „bösen Polizisten“ – weitergegeben. Viele politische Gefangene haben diesen Satz von den Vernehmungsbeamten des Informationsministeriums gehört: „Du hast Glück, dass du bei uns bist. Sonst hätte die Revolutionsgarde dich verhaftet.“ Die Chefs der iranischen Justiz und der Revolutionsgarden werden direkt von Staatsoberhaupt Ayatollah Ali Khamenei ernannt. Der Informationsminister wird zwar vom Präsidenten bestimmt, doch auch dies braucht Khameneis Zustimmung.
EHSAN MEHRABI
Übertragen aus dem Persischen von Lotfali Semino