Kritik an Nichtzulassung von Kandidat*innen der Parlamentswahl
Die Disqualifizierung vieler Bewerber*innen für die im Februar 2023 stattfindenden Parlamentswahlen im Iran stößt auf vielfältige Proteste in den Medien. Berichten zufolge wurden bisher mindestens 25 derzeitige Parlamentsmitglieder von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen. Dies betrifft hauptsächlich Mitglieder des kritischen Flügels des Parlaments, deren Qualifikation aus Gründen wie “mangelnder praktischer Verpflichtung gegenüber der Islamischen Republik” nicht bestätigt wurde.
Für die erste Runde der Qualifikation von Bewerber*innen ist das iranische Innenministerium zuständig. In der nächsten Runde werden die vom Innenministerium zugelassenen Bewerber*innen vom sogenannten Wächterrat, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Obersten Führer des Landes ernannt werden, überprüft.
Am Montag, den 12. November, nannte Masih Mohajeri, Chefredakteur der Zeitung „Islamic Republic“, die „breite Ablehnung der Qualifikation von kritischen Parlamentsabgeordneten“ einen Akt, der “zur Reinigung des Staates“ führen solle. Solche Methoden würden “nur an Orten wie Nordkorea angewendet, wo ein autoritäres Regime herrscht“. Mohajeri verwies auf verfassungsmäßige Grundsätze der Islamischen Republik in Bezug auf Redefreiheit und Versammlungsfreiheit und betonte, dass „die Handlungen der Exekutivausschüsse bei der Ablehnung von Kritiker*innen, sowohl solchen, die derzeit im Parlament sind, als auch solchen, die nicht im Parlament sind, definitiv gegen die Verfassung verstoßen“.
Gleichzeitig sagte Gholamhossein Karbaschi, Herausgeber der Zeitung Ham-Mihan: “Jeder, der in der aktuellen Situation Verantwortung übernimmt, glaubt, dass das Gesetz dazu da ist, die Hände anderer zu binden und selbst alles zu übernehmen“. Karbaschi erklärte, die Leistung der Regierung und der Exekutivausschüsse würden darauf hindeuten, dass sie „nicht daran interessiert sind, lebhafte Wahlen abzuhalten“.
Die Zeitung Ettelaat, deren Chefredakteur von dem Obersten Führer der Islamischen Republik ernannt wird, kritisierte ebenfalls die „Stärkung“ der Einheitlichkeit und Säuberung innerhalb des Staates in den letzten Jahren und schrieb: „Offensichtlich wurde in dieser Periode ein Teil dieser Mission zur Eliminierung und Einschränkung dem Innenministerium übertragen, oder das Innenministerium möchte dasselbe tun, was normalerweise vom Wächterrat erledigt wurde.“
Die Begründung für die Nichtzulassung der bisher 25 Kandidat*innen basiere hauptsächlich auf den Klauseln und Erläuterungen des Artikels 31 des Gesetzes für die Wahlen zum Parlament der Islamischen Republik, sagte der ehemalige Parlamentsabgeordnete und frühere Gesundheits- und Innenminister Masoud Pezeshkian. Er wurde aufgrund von Klausel 2 des Artikels 31 dieses Gesetzes mit dem Titel „keine praktische Verpflichtung zur Islamischen Republik“ ebenfalls nicht zugelassen.
Obwohl der Vorsitzende des Innenausschusses des Parlaments erklärte, dass die „Bestätigung oder Ablehnung der Qualifikation von Kandidaten noch nicht endgültig ist“ und die Abgelehnten innerhalb von vier Tagen Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen könnten, hat Pezeshkian trotz seiner Kritik erklärt, dass er keinen Einspruch einlegen werde.
Die Wahlen zum Parlament der Islamischen Republik finden im kommenden Februar gleichzeitig mit den Wahlen zum Expertenrat statt.
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