Schikane gegen Menschenrechtsanwältin

 

Nasrin Sotoudeh will einer Vorladung des Teheraner Evin-Gefängnisses nicht folgen. Das sagte die iranische Rechtsanwältin am Montag. In der Vorladung sei kein Grund für die Anhörung angegeben, so Sotoudeh. Das Schreiben wurde ihr von Sicherheitsbeamten an die Haustür gebracht. Die Beamten hätten sie gedrängt, einen Termin innerhalb der angegebenen Frist von fünf Tagen für die Anhörung zu nennen, sie habe sich aber geweigert, so Sotoudeh. Die Juristin vermutet, dass die Vorladung mit ihrer Protestaktionen gegen ihr Berufsverbot vor drei Jahren zusammenhänge.

Die Menschenrechtsaktivistin war 2010 verhaftet und wegen des Vorwurfs von „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ sowie ihrer Mitgliedschaft im iranischen Zentrum zum Schutz der Menschenrechte zu sechs Jahren Haft und zehn Jahren Berufsverbot verurteilt worden. Im September 2013 wurde sie aus der Haft entlassen. Im Oktober 2014 wurden die zehn Jahre Berufsverbot auf drei Jahre verkürzt, Sotoudeh musste aber ihre Anwaltslizenz abgeben.

Seitdem protestierte sie an fast jedem Werktag vor dem Gebäude des iranischen Berufsverbands der Rechtsanwälte in Teheran. Auf ihrem Protestplakat forderte sie „das Recht zu arbeiten und das Recht zum Andersdenken“.

(fh)