Fastenbrecher bestraft

20 Personen sind in der iranischen Stadt Ghaswin am Sonntag wegen öffentlichen Fastenbrechens mit Peitschenhieben und Bußgeldern bestraft worden, berichten iranische Nachrichtenagenturen. Laut der Staatsanwaltschaft wird seit Anfang des islamischen Fastenmonats Ramadan Ende Mai in der Stadt gegen 90 Personen wegen „Essens in der Öffentlichkeit“ ermittelt.

Nach dem iranischen Strafrecht, das auf den Regeln der islamischen Scharia basiert, darf während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit weder getrunken noch gegessen werden. Laut Artikel 638 gilt das auch für Nicht-Muslime. Diese müssten zwar nicht fasten, seien aber gesetzlich verpflichtet, sich in der Öffentlichkeit „aus Respekt gegenüber den Fastenden“ an die Regeln zu halten, so die offizielle Erklärung. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Haftstrafe von 10 bis 60 Tage oder 74 Peitschenhieben bestraft werden. Während des Ramadan öffnen daher alle Gaststätten erst am Abend, wenn Muslime nach dem Sonnenuntergang den sogenannten Iftar einnehmen können.

Vor zwei Jahren wurden während des Ramadan in der Stadt Shiraz rund 500 FastenbrecherInnen bestraft.

(fh)