Iran schießt Doppelstaatler als Präsidenten aus

Das iranische Parlament hat am Dienstag die Voraussetzungen für Präsidentschaftskandidaturen geändert. Demnach dürfen sich Kandidaten mit einer zweiten Staatsangehörigkeit neben der iranischen nicht zur Wahl stellen. Das gilt auch für Bewerber, die in der Vergangenheit eine Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Land besaßen.

Im Rahmen des sogenannten Reformierungsplans des Gesetzes für die Präsidentschaftswahlen hat das iranische Parlament zudem für die zweite Amtszeit eines Präsidenten eine Altersobergrenze gesetzt. Wer für eine zweite Amtszeit kandidieren möchte, darf demnach nicht älter als 70 Jahre sein. Ein älterer Präsident sei körperlich nicht in der Lage, verschiedene Provinzen regelmäßig zu besuchen und sich die Probleme des Volkes aus der Nähe anzusehen, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur Irna Befürworter*innen der Gesetzesänderung. Das Mindestalter für eine Präsidentschaftskandidatur liegt bei 40 Jahren.

Kritiker sehen die Beschlüsse als einen Schritt in Richtung des Ausschlusses bestimmter Kandidaten.

Die Präsidentschaft ist im Iran auf höchstens zwei aufeinander folgende Amtszeiten begrenzt. Jede Amtszeit dauert vier Jahre. Frauen dürfen grundsätzlich nicht für das Amt des Präsidenten kandidieren. Ein Kandidat muss vom Wächterrat zugelassen werden. Der Wächterrat muss nach den Wahlen die Ergebnisse ratifizieren.

Die nächsten Präsidentschaftswahlen im Iran sollen im kommenden Frühsommer abgehalten werden.

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