Eiscremewerbung ärgert Islamisten
Die iranische Eiscreme-Firma „Domino“ sieht sich nach der Veröffentlichung ihres neuen Werbeclips mit einer Klage konfrontiert. Das teilte Sadegh Manesh, Sprecher des Amtes für das „Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen“ (Amr be marouf, nahy az monkar), den Medien mit.
„Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen“ ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs. Er beschreibt die Durchsetzung der islamischen Normen und Moralvorschriften in der Gesellschaft. Gläubige Muslim*innen sind verpflichtet, nach diesem Grundsatz zu handeln und andere Muslim*innen bei „unislamischem Verhalten“ ihrerseits „den rechten Weg zu weisen“. Im Iran ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe staatlich institutionalisiert.
Dem CEO der Firma „Domino“ wird vorgeworfen, mit zwei Werbevideos die Würde der islamischen Frau verletzt und „Unsittlichkeit“ gefördert zu haben. Das Unternehmen sei zuerst mündlich abgemahnt worden, die Werbung aus dem Netz zu nehmen, so Manesh.
Zuvor hatte die der Revolutionsgarde nahestehende Nachrichtenagentur Fars gegen die Werbespots Stimmung gemacht. Die Schauspielerin darin habe ein „unangemessenes Aussehen“ und zeige beim Eisessen „völlig erotische Verhaltensweisen“. Dieses „unmoralische Handeln“ müsse gestoppt werden, so Fars.
Die Eisfirma „Domino“ hatte schon einmal einen Werbeclip aus dem Netz nehmen müssen. Auch dieses Video war als „sexuell erregend“ eingestuft worden.