Eine Datenbank des Verbrechens
Die Organisation „Edalat baraye Iran“ (Justice For Iran, JFI) sammelt außerhalb der iranischen Grenzen Daten und Informationen über die Täter von Menschenrechtsverletzungen im Iran. Shadi Amin, Mitbegründerin und Co-Direktorin der JFI, beschreibt im Gespräch mit Iran Journal die Arbeit der Organisation.
Die Datenbank in perischer Sprache enthält mittlerweile Angaben über fünfhundert Amtsträger und Funktionäre. Darin werden ihre Funktionen innerhalb des islamischen Systems und ihre wichtigsten Verbrechen in den vergangenen vier Jahrzehnten aufgeführt. Dazu gehören die Verantwortlichen für die politischen Säuberungen der ersten Jahre nach der islamischen Revolution von 1979, für die Massenhinrichtungen vom Sommer 1988, die Verfolgungen nach den Protesten wegen der umstrittenen Wahlen 2009 und die Festnahmen im Januar 2017.
Die 2010 außerhalb des Iran gegründete Organisation „Justice for Iran“ hat die Daten gesammelt und ins Internet gestellt. Laut JFI wurden infolgedessen bereits 12 Personen oder Organe der Islamischen Republik auf internationale Listen von Menschenrechtssanktionen der EU gesetzt.
Das Verzeichnis macht auch deutlich, dass sich die Täter im Iran nicht für ihre Taten verantworten mussten. Sie wurden sogar mit höheren Ämtern belohnt.
Die Datenbank wurde zur Unterstützung von Aktivist*innen zusammengestellt, die Funktionäre des Islamischen Regimes zur Rechenschaft ziehen wollen. Deshalb wurden nur Daten lebender Verantwortlicher gesammelt. Die erste Druckversion der Profilen ist ein Buch in persischer Sprache, das unter dem Titel „Das Gesicht des Verbrechens“ in Deutschland erschienen ist. Das Buch beinhaltet die Daten von 100 Personen.
Iran Journal hat mit Shadi Amin von „Edalat baraye Iran“(Justice For Iran) über die Arbeit der Organisation gesprochen.
Iran Journal: Frau Amin, woher kam die Idee zu Ihrer Datenbank und wie wurde sie entwickelt?
Shadi Amin: Mit der Gründung der Organisation „Justice For Iran“ im Jahr 2010 hatten wir ein klares Ziel: die Verursacher von Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen. Und wir haben uns vorgenommen, bei der Sammlung der Daten Frauen- und genderspezifischen Problemen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Um Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, braucht man Beweismaterial. Wir wussten, dass Menschenrechtsorganisationen bereits Opferlisten erfasst hatten, dass über die Täter aber keine Daten verzeichnet wurden. Wir machten uns zur Aufgabe, über diejenigen zu recherchieren, deren Namen von Opfern in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen genannt worden waren.
Die Datenbank beinhaltet bekannte Namen aus dem iranischen Justizapparat. Fehlen nicht Informationen über weniger Bekannte?
Wir haben bisher den ersten Band des Buches „Das Gesicht des Verbrechens„ herausgegeben. Die Recherchen zu weiteren über 400 Funktionären dauern noch an. Wenn deren Daten vervollständigt sind, werden Sie darunter Personen entdecken, die trotz ihrer hohen Ämter eher unbekannt sind. Eine der Herausforderungen beim ersten Band bestand darin zu entscheiden, welche Namen aufgeführt werden. Wir haben uns für eine Mischung aus bekannten und weniger bekannten Namen entschieden. Auch verstorbene Funktionäre haben wir außer Acht gelassen. Nicht, weil sie unwichtig wären, sondern weil wir Prioritäten setzen mussten. Ein Beispiel: Mohammad Javad Azari Dschahromi steht als ein junger Minister, der nach der Islamischen Revolution geboren ist, im Mittelpunkt. Viele halten den Telekommunikationsminister für modern. Dass er in den 1980er Jahren (einem der dunkelsten Kapitel der Islamischen Republik; d. Ü.) kein Amt innehatte, zählen manche zu seinen Pluspunkten. Viele sehen für ihn gute Chancen bei den nächsten Präsidentschaftswahlen. Nichtsdestotrotz muss auf seine gegenwärtige Verantwortung in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Islamischen Republik hingewiesen werden.
Wie definieren Sie den Verstoß gegen die Menschenrechte?
Ein Verstoß gegen Menschenrechte geht nicht immer mit dem blutverschmierten Gesicht eines Opfers, also mit körperlichen Verletzungen oder Folter einher. Viele Funktionäre sind innerhalb ihrer Familie liebe Menschen. Manche derjenigen, die gegen Menschenrechte verstoßen, gehen mit einem Blumenstrauß nach Hause, wenn sie mit ihrer Arbeit fertig sind. Wenn wir etwa von dem jungen Kommunikationsminister sprechen, meinen wir seine Vergangenheit. Wir haben ihn in unser Verzeichnis aufgenommen, weil er als technischer Experte des Geheimdienstministeriums freien Zugang zu Informationen gesperrt und somit gegen Bürgerrechte verstoßen hat. Wir definieren eine Reihe von unterschiedlichen Formen von Menschenrechtsverletzungen anhand internationaler Normen.
War es schwierig, an die Informationen zu kommen?
Ja. Wir haben alle Zeitungen der 1980er Jahre und die ab 2009, die wir in den iranischen Archiven und im Ausland finden konnten, unter die Lupe genommen. Unsere Mitarbeiter*innen außerhalb des Iran haben dreieinhalb Jahre lang Daten zusammengetragen und Meldungen sortiert. Diese Informationen haben wir in Gesprächen mit den Zeitzeugen verifiziert. Sie sind somit juristisch soweit belastbar, dass man sie eigentlich jedem Gericht als Beweismittel vorliegen kann. Manchmal gab es nur einen einzigen Zeitungsartikel oder einen kleinen Hinweis eines Zeugen. In solchen Fällen war die Arbeit besonders mühsam.
Kommen Sie vom Detail zum Ganzen oder umgekehrt?
Fortsetzung auf Seite 2