Hoffnung auf besseren Status

Die Regierung von Hassan Rouhani hat mit der aktuellen Gesetzesvorlage im November vergangenen Jahres einen neuen Vorstoß unternommen. Eshagh Jahangiri, Stellvertreter des Staatspräsidenten, hatte dies damals auch mit dem Testament der iranischen Mathematikerin Maryam Mirzakhani begründet. Die renommierte Wissenschaftlerin war mit einem Tschechen verheiratet gewesen und hatte sich gewünscht, dass ihre Tochter eines Tages die iranische Staatsangehörigkeit bekommen könne.
2014 hat die UNO eine Konvention zur Überwindung von Staatenlosigkeit beschlossen, die unter anderem die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für staatenlose Kinder vorsieht. Darin fordern die Vereinten Nationen auch die diesbezügliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen: Artikel 9 der Konvention sieht vor, dass Regierungen Frauen bei der Erlangung der Staatsangehörigkeit für ihre Kinder gleiche Rechte wie Männern einräumen müssen. Die Islamische Republik Iran ist dieser Konvention nicht beigetreten.

Begräbnis von zwei in Syrien gefallenen afghanischen Flüchtlingen in der iranischen Stadt Ghom
Begräbnis von zwei in Syrien gefallenen afghanischen Flüchtlingen in der iranischen Stadt Ghom

 
Afghanen als Kanonenfutter
Über die genaue Zahl von Asylsuchenden und Migrant*innen im Iran gibt es keine offiziellen und zuverlässigen Statistiken oder Informationen. Die größten Gruppen stammen aus dem, Irak und aus Afghanistan. Bei der Volkszählung von 2016 lebten etwa 1,6 Millionen Afghanen im Iran. 105.000 Befragte gaben damals keine Staatsangehörigkeit an. Im Mai 2015 sprach der iranische Innenminister von etwa 2,5 Millionen afghanischer Einwander*innen. Das afghanische Ministerium für Migrationsfragen gab 2016 die Zahl der im Ausland lebenden Afghanen mit 7 Millionen an, von denen 2,4 Millionen im Iran leben sollen.
Es wird vermutet, dass im Iran derzeit über 4 Millionen afghanische und irakische Flüchtlinge und Migrant*innen leben. Beobachter gehen davon aus, dass etwa eine Million der im Iran lebenden Afghanen nicht registriert sind und über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Das Forschungsinstitut für den Mittleren Osten in Washington DC berichtete im vergangenen November, dass die iranische Revolutionsgarde im Iran lebende Afghanen für den Krieg in Syrien rekrutiere. Demnach wird dort eine aus etwa 14.000 bis 16.000 Afghanen bestehende Einheit namens Lashgar Fatemiun eingesetzt, deren Mitgliedern auch für ihre Angehörigen Einbürgerung und erleichterte Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen versprochen wurden.
Es gibt immer wieder Berichte aus dem Iran, wonach die aus Afghanistan stammenden Zufluchtsuchenden dort in vieler Hinsicht diskriminiert werden. Das neue Gesetz könnte der Grundstein dafür sein, dass die Einheimischen die Afghanen als gleichberechtigte Bürger*innen ansehen.♦
  © Iran Journal

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