Halb so viel wert wie ein Mann?

Der 25. November ist der “Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen”. Die Frauenaktivistin Nasrin Bassiri beleuchtet deshalb in einem Gastbeitrag für Iran Journal die staatlich verordnete alltägliche Gewalt gegen Frauen im Iran.
„Die umfassenden Rechte aller Bürger, ob Mann oder Frau, und die Rechtssicherheit alle Bürger vor Gesetz und Justiz sollen gewahrt werden.“ So lautet Artikel 3 Absatz 14 der iranischen Verfassung. Und Artikel 20 der Verfassung betont: „Alle Bürger, ob Mann oder Frau, werden gleichermaßen durch die Gesetze geschützt. Sie alle genießen die menschlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Übereinstimmung mit den islamischen Geboten.“
Doch diese islamischen Gebote basieren auf Ungleichheit: Ihnen zufolge sind Frauen Männern untergeordnet. Eine Frau darf nur halb soviel erben wie ein Mann, sie darf nicht studieren oder arbeiten, wenn der Ehemann damit nicht einverstanden ist, darf manche Berufe gar nicht ausüben – selbst dann nicht, wenn der Ehemann es ihr erlaubt. Frauen dürfen etwa nicht Richterin werden, da sie angeblich mehr als Männer von ihren Emotionen gelenkt würden und deshalb nicht in der Lage seien, Vernunft walten zu lassen.
Die Frau in der Familie
Die iranischen Gesetze, die mit der islamischen Scharia in Einklang stehen müssen, machen aus Frauen und Kindern unter 18 Jahren unmündige Staatsbürger. Alle wichtigen Entscheidungen treffen Ehemänner oder Väter – ganz gleich, ob die Frau Betriebsleiterin, Politikerin oder Wissenschaftlerin ist. Kompetenz spielt keine Rolle: Wird ein Kind krank und soll operiert werden, hat die Mutter, auch wenn sie Ärztin ist, nicht mitzureden. Der Vater hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob das Kind operiert werden soll oder nicht.

Frauen schneiden bei den Aufnahmeprüfungen für Hochschulen besser ab
Frauen schneiden bei den Aufnahmeprüfungen für Hochschulen besser ab

Genauso absurd ist die Tatsache, dass der Ehemann die Entscheidung über eine Ausreise seiner Frau treffen darf. Eine Abgeordnete oder Vizepräsidentin darf keine Dienstreise ins Ausland antreten, wenn der Ehemann die Erlaubnis dazu verweigert. Sie muss sogar ihr Mandat abgeben, wenn er das wünscht.
Nicht selten nutzen Männer ihre rechtlichen Vorzüge, um ihre Ehefrauen zu bestimmten Handlungen zu zwingen. Und nicht selten machen Frauen finanzielle Zugeständnisse, um etwa eine Scheidung zu erreichen oder das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen. Denn Frauen haben nur in besonderen Fällen das Recht, eine Scheidung einzureichen – dazu zählt häusliche Gewalt nicht. Und im Falle einer Scheidung bekommen Frauen grundsätzlich nicht das Sorgerecht für ihre Kinder, wenn diese älter als sieben Jahre sind.
Auch darf sich eine Frau ihrem Mann nicht sexuell verweigern. Tut sie das dennoch, können Gerichte sie zum Sex mit ihrem Ehemann verurteilen.
Häusliche Gewalt
Im Koran, dem heiligen Buch der Muslime, steht in Vers 34 der Sure An-Nisa (Frauen): „Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet: Ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß.“
Häusliche Gewalt gegen Frauen im Iran ist religiös legitimiert – also kein Scheidungsgrund. Es sei denn, das Ausmaß der Gewalt überzeugt einen Richter, etwa, wenn die Drogensucht des Ehemannes nachgewiesen wird. Hier liegt die Beweislast aber bei der Frau. Sie muss belegen, dass das Fortführen der ehelichen Lebensgemeinschaft ihr nicht zuzumuten ist.
Die Frau kann auch dann eine Scheidung durchsetzen, wenn sie das Gericht überzeugen kann, dass ihr Ehemann keinen Unterhalt zahlt, impotent oder geisteskrank ist. Unbegründete Abwesenheit des Mannes für mehr als vier Jahre oder eine Haftstrafe ab fünf Jahren geben der Frau ebenfalls das Recht, die Scheidung zu beantragen. Dem Mann dagegen steht es jederzeit zu.
Schutz vor gewalttätigen Männern
Viele junge Frauen verschaffen sich Zugang zu den Stadien, indem sie sich als Mann verkleiden
Frauen ist es verboten, sportliche Wettkämpfe von Männern anzusehen. Viele junge Frauen verschaffen sich Zugang zu den Stadien, indem sie sich als Mann verkleiden

Bis vor kurzem gab es im Iran keine Frauenhäuser, die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Schutz bieten. Es gab lediglich private Initiativen, etwa das Internet-Portal einer NGO namens „Sicheres Haus“. Sie bietet täglich kostenlose telefonische Beratung und vermittelt Scheidungsanwälte, die Frauen vor Gericht vertreten.
Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben es nicht leicht, ihren gewalttätigen Männern zu entkommen. In kleineren Städten, vor allem bei traditionellen Familien, sind Scheidungen verpönt. Vielen Frauen fällt es schwer, Verwandte und Bekannte zu involvieren. Zufluchtswohnungen gibt es nicht, und eine Frau darf allein kein Hotelzimmer nehmen. Das ist nur dann erlaubt, wenn sie vorher dafür eine Genehmigung von der zuständigen Behörde erhalten hat. Dazu kommt, dass viele Frauen finanziell von ihren Männern abhängig sind.
Vergewaltigung in der Ehe
Rechtlich gesehen werden iranische Frauen niemals in der Ehe vergewaltigt. Denn eine Ehefrau ist verpflichtet, die sexuellen Wünsche ihres Mannes jederzeit zu erfüllen. Eine Überlieferung des Propheten Mohammad besagt: „Die Frau soll sexuelle Wünsche ihres Mannes jederzeit erfüllen, auch wenn er dies auf dem Rücken eines Kamels verlangt.“
Auch heute noch ist diese Überlieferung im Iran rechtlich untermauert. Wenn eine Frau dem Verlangen ihres Mannes nicht nachkommt, verliert sie das Recht auf Lebensunterhalt. Nur in zwei Fällen darf sie sich ihrem Ehemann verweigern: Wenn er eine schlimme ansteckende Krankheit hat, von der eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, oder wenn sie bei der Niederkunft ist. In allen anderen Fällen kann der Ehemann die Frau rechtlich belangen. Sollte der Richter feststellen, dass sie keine „guten Gründe“ für die Nichterfüllung ihrer ehelichen Pflicht hat, kann er sie zum Sex mit ihrem Mann zwingen.
Gegen diese Art von Schikanen können sich iranische Frauen kaum wehren. Sie können sich etwa nicht an eines der 18 Frauenhäuser des Landes wenden, die vor einem Jahr gegründet wurden. Denn diese Einrichtungen wurden mit dem staatlichen Auftrag errichtet, „die Familienstruktur zu festigen“.
Shahindokht Molaverdi: Unentschiedenheit und Schwäche der bisherigen Regierungen, Gewalt gegen Frauen angemessen zu bestrafen, ist der höchste Gewaltakt gegen iranische Frauen!
Shahindokht Molaverdi: Unentschiedenheit und Schwäche der bisherigen Regierungen, Gewalt gegen Frauen angemessen zu bestrafen, ist der höchste Gewaltakt gegen iranische Frauen!

Shahindokht Molaverdi, Beauftragte der iranischen Regierung für Frauen- und Familienangelegenheiten, nennt die Unentschiedenheit und Schwäche der bisherigen Regierungen, Gewalt gegen Frauen angemessen zu bestrafen, „den höchsten Gewaltakt“ gegen iranische Frauen. Sie ist überzeugt, dass die Gesetze bei der Vorbeugung gegen männliche Gewalt gegen Frauen eine wichtige Rolle spielen. Schaffung und Präzisierung von Strafgesetzen gegen Gewalt an Frauen sei ein richtiges Zeichen und wichtiges Instrument, um die Gewalt gegen Frauen zu reduzieren, sagt die 50jährige Juristin.
Bemühungen der Frauenrechtlerinnen
Dennoch haben iranische Frauen seit der islamischen Revolution von 1979 gegen die frauenfeindlichen Gesetze protestiert und dem autoritären Regime die Stirn geboten. Sie haben nicht zugelassen, dass Männer sie dazu zwingen, ihre berufliche Laufbahn aufzugeben, haben Widerstand geleistet gegen den strengen Kleiderkodex und das Verschwinden unter einer dunklen Verhüllung – was der Wunsch der islamischen Revolutionäre um Ayatollah Khomeini war. Sie haben Widerstand geleistet gegen die Schließung von Kitas in staatlichen Einrichtungen, die Einführung neuer Schulbücher mit mittelalterlichen Vorstellungen der Rollenverteilung in der Familie, haben protestiert, als Juristinnen nicht mehr ihrem Beruf nachgehen durften – und sie verzeichneten einige Erfolge.
Frauen dürfen seit der Revolution nur noch bestimmte Fächer studieren. 2012 während der Regierungszeit von Mahmoud Ahmadinedschad wurden Frauen für 77 Studienfächer nicht zugelassen. Dennoch waren im selben Jahr 60 Prozent aller Studierenden Frauen.
Iranische Frauen haben sich national und international als erfolgreiche Literatinnen, namhafte Künstlerinnen, Filmschaffende, Sportlerinnen und durch gewagte Lebensführung wie die „Weiße Ehe“ (Ehe ohne Trauschein) Respekt verschafft. Sie haben sich immer wieder in Protestaktionen und Kampagnen zusammengeschlossen und gleiche Rechte verlangt. Ihre derzeitige große Aktion: Seit einigen Wochen kämpft eine Gruppe von Frauenaktivistinnen für die Erhöhung der Zahl weiblicher Kandidatinnen bei der nächsten Parlamentswahl, die im Februar 2016 stattfindet. Das Motto ihrer Kampagne: „Wir verändern das männliche Gesicht des Parlaments!“
NASRIN BASSIRI*
* Dr. Nasrin Bassiri ist Politologin, Journalistin und Frauenbeauftragte an der Kunsthochschule Weißensee in Berlin.
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