Zur politischen Situation und Menschenrechte im Iran

Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour haben 14 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag die Bundesregierung zur politischen Situation und zu Menschenrechten im Iran befragt.
Die Kleine Anfrage vom 18. Januar 2019 wird damit begründet, dass es im letzten Jahr im Iran immer wieder zu Protestaktionen gekommen sei und weite Teile der iranischen Bevölkerung sich gegen „die  Korruption, die Sonderrolle der Revolutionsgarden und ihres Unternehmenskonglomerats, die wachsende Ungleichheit, die massive Einschränkung von Freiheits- und Menschenrechten, die verheerende ökologische Lage und die Ausgaben für die Unterstützung proiranischer Gruppen im Ausland, u.a. in Syrien“ wehrten: „Dabei wird teilweise auch direkt das System der Islamischen Republik in Frage gestellt.“
In der „Vorbemerkung der Fragesteller“ wird auch auf die Repressionen gegen Gewerkschaften und Menschenrechtsaktivist*innen sowie Diskriminierungen von religiösen Minderheiten und Frauen eingegangen. Auch der „aggressive außenpolitische Kurs“ des iranischen Regimes „beispielsweise in Syrien, im Libanon, im Irak und im Jemen“ und die Vernichtungsdrohungen gegen Israel werden genannt.
Die Fragesteller*innen betonen, dass sie zwar die Bemühungen der Bundesregierung für das Aufrechterhalten des Atomabkommens mit dem Iran unterstützen, sprechen sich jedoch deutlich für eine klarere Haltung im Umgang mit Repression und Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik  aus. Ihrer Ansicht nach ist die Reaktion der Bundesregierung auf die innenpolitisch angespannte Lage im Iran bislang „ausgesprochen verhalten“.

Quds-Brigade der iranischen Revolutionsgarde ist entscheidend an den Kämpfen in Syrien und Irak beteiligt
Die Quds-Brigade der iranischen Revolutionsgarde ist entscheidend an den Kämpfen in Syrien und Irak beteiligt

 
Verhaltene Antworten
Viele der Antworten der Bundesregierung sind entweder vage oder verhalten, besonders bezüglich der Menschenrechtsverletzungen.
Auf die Frage, inwiefern die Bundesregierung das Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Protestierenden als unverhältnismäßig beurteilt, wird geantwortet: „Nach Einschätzung der Bundesregierung reagierten die iranischen Behörden mit einem massiven Aufgebot an Sicherheitskräften und unter Einsatz von Gewalt auf die Proteste zum Jahreswechsel. Das Vorgehen entsprach in keiner Weise rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Bundesregierung trat in ihren Stellungnahmen zu den Ereignissen auch gegenüber der iranischen Regierung mit Nachdruck für das Grundrecht der iranischen Bevölkerung auf friedlichen Protest ein.“
Im vergangenen Jahr wurden in verschiedenen iranischen Städten Demonstrationen und Sitzstreiks von den „Sondereinheiten der Revolutionsgarde“ brutal aufgelöst, politische Aktivist*innen wurden schikaniert, verhaftet und gefoltert. Amnesty International nannte 2018 „ein Jahr der Schande für den Iran“. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation haben die iranischen Behörden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Dissidenten verhaftet.
Neun der Gefangenen seien unter ungeklärten Umständen gestorben, Hunderte wurden ausgepeitscht.
Die Fragesteller*innen möchten wissen, ob es von Seiten der EU Bemühungen um einen neuen Menschenrechtsdialog mit dem Iran gebe. Die Antwort lautet: „Einen formellen Menschenrechtsdialog der EU mit Iran gibt es derzeit nicht. Am Rande des regelmäßig stattfindenden ‚High Level Dialogue‘ zwischen der EU und dem Iran werden aber auch Menschenrechtsthemen angesprochen, zuletzt am 26. November 2018.“
Seit Anfang August nehmen die Proteste gegen die Wirtschaftsmisere und das Regime in unterschiedlichen iranischen Städten zu
Im August 2018 nahmen die Proteste gegen die Wirtschaftsmisere und das Regime in unterschiedlichen iranischen Städten zu

 
Ob die Bundesregierung bei ihren Gesprächen mit  den iranischen Machthabern zur Rettung des Atomabkommens auch Menschenrechtsfragen thematisiere? Die Antwort ist ja – „sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch im multilateralen und europäischen Kontext (vgl. RSF Ziffer 11 vom 4. Februar 2019). Auch auf hochrangiger Ebene wird der Schutz der Menschenrechte in Iran von der Bundesregierung stets thematisiert.“
Da die Bundesregierung für zwei Jahre Mitglied des UN-Sicherheitsrats ist, wollen die Fragesteller*innen wissen, ob sich die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat dafür einsetzen wird, dass der Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, Javaid Rehman, unbeschränkten Zugang in den Iran erhält. Antwort:
„Die Bundesregierung wie auch die Europäische Union haben Iran im Menschenrechtsrat und bei weiteren Gelegenheiten wiederholt zur Zusammenarbeit mit dem VN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran aufgefordert.“
Die kleine Anfrage und die Antworten der Bundesregierung finden Sie hier!

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