Zwei Hinrichtungen wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“

Die iranische Justiz hat zwei politische Gefangene, Akbar Daneshvarkar und Mohammad Taqavi-Sangdehi, hingerichtet. Das teilte die Justizbehörde der Islamischen Republik am Montag mit.

Die Hinrichtungen erfolgten trotz internationaler Warnungen. Die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte im Iran, Mai Sato, hatte das iranische Regime bereits im September vergangenen Jahres dazu aufgefordert, die Todesurteile gegen die zwei Männer aufzuheben. Die Geständnisse der beiden seien unter Folter und nach langer Isolationshaft erzwungen worden, so Sato.

Die Nachrichtenagentur der Justiz Mizan erklärte, beide Männer seien mit der Organisation Volksmujaheddin Iran verbunden gewesen und hätten in Teheran „bewaffnete Operationen mit Raketenwerfern“ durchgeführt. Das Todesurteil sei in einem Berufungsverfahren vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.

Vorwürfe der Justiz

Nach Angaben der Justiz wurde Mohammad Taqavi-Sangdehi als „Anführer des Teams“ beschuldigt, „Wohnungen organisiert und weitere Angeklagte dort untergebracht zu haben“. In den von der Gruppe genutzten Wohnungen seien Materialien für Anschläge sowie explosive Abschussvorrichtungen entdeckt worden.

Akbar Daneshvarkar wurde vorgeworfen, an „Unruhen“ teilgenommen und „Methoden des Kampfes gegen Militär- und Polizeikräfte“ vorbereitet zu haben. In einem Haus, in dem er sich aufgehalten habe, seien laut Behörden Materialien zur Herstellung explosiver Abschussvorrichtungen gefunden worden, darunter Zünder, Metallkappen und Lösungsmittel.

UN: Geständnisse unter Folter, Verfahren nicht fair

In ihrem Schreiben vom September 2025 hatte Mai Sato ihre Sorge über die drohende Hinrichtung von insgesamt sechs politischen Gefangenen geäußert, darunter Mohammad Taqavi-Sangdehi und Akbar Daneshvarkar. Ihren Angaben zufolge wurden die Betroffenen zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 festgenommen und während der Verhöre im Evin-Gefängnis schwerer physischer und psychischer Folter ausgesetzt. Sie seien mit Auspeitschung und Hinrichtung bedroht worden.

Weiter heißt es in dem Schreiben, die Todesurteile seien „direkt auf Grundlage erzwungener Geständnisse“ verhängt worden. Die Angeklagten hätten monatelang – teils bis zu 244 Tage – in Einzelhaft gesessen, ohne Zugang zu Anwälten oder ihren Familien zu bekommen. Die Prozesse vor dem Revolutionsgericht seien äußerst kurz gewesen und hätten grundlegende Standards eines fairen Verfahrens verletzt.

Weitere Angeklagte und wachsende Sorge

Die Mutter von Akbar Daneshvarkar hatte sich im Rahmen der Kampagne „Nein zur Todesstrafe“ öffentlich für die Aufhebung der Urteile gegen ihren Sohn, Mohammad Taqavi-Sangdehi und andere politische Gefangene eingesetzt.

Menschenrechtsaktivisten berichten, Mohammad Taqavi-Sangdehi sei bereits in den 1980er Jahren aus politischen Gründen in Haft gewesen. Er sei im Februar 2024 in Chaldoran an der iranisch-türkischen Grenze erneut festgenommen und dann zunächst ins Gefängnis der Stadt Maku und wenige Tage später ins Evin-Gefängnis überstellt worden.

Im selben Verfahren wurden fünf weitere Angeklagte wegen „bewaffneter Rebellion durch Mitgliedschaft in systemfeindlichen Gruppen“ ebenfalls zum Tode verurteilt. Andere Beschuldigte erhielten langjährige Haftstrafen und wurden zusätzlich zur Verbannung verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen warnen seit Monaten vor einem deutlichen Anstieg der Hinrichtungen in Iran, insbesondere seit dem Beginn des Kriegs der USA und Israels gegen die Islamische Republik. Auch sie kritisieren, dass die Verfahren und Urteile grundlegende Menschenrechte verletzten.

Erst am Vortag hatte Irans Justizchef Gholamhossein Mohseni Ejei erneut erklärt, die gesetzliche Strafe für „Landesverräter“ sei die Hinrichtung. In solchen Fällen werde es „keine Nachsicht und kein Entgegenkommen“ geben.