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Iran weist europäische Menschenrechtsresolution zurück

Der Generalsekretär des Menschenrechtsbüros der Islamischen Republik Iran, Kazem Gharibabadi, wies am Freitag eine Resolution des Europäischen Parlaments über die Todesstrafe im Iran als „politisch motiviert“ zurück. Die Resolution beruhe auf „verzerrten und erfundenen“ Angelegenheiten und nicht auf der bestehenden Realität im Iran, so Gharibabadi. Er forderte das Europäische Parlament und die europäischen Staaten auf, „Gesetze und kulturelle Diversität“ anderer Länder in Bezug auf die Menschenrechte zu respektieren.

Das Europäische Parlament hatte den Iran am Donnerstag in einer Resolution aufgefordert, ein sofortiges Moratorium in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe einzuführen und bereits erlassene Todesurteile umzuwandeln. Seit dem Amtsantritt von Ebrahim Raissi als iranischer Präsident im August 2021 sei die Zahl der Hinrichtungen erheblich gestiegen, stellt die Resolution fest. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wiesen auch darauf hin, dass die Todesstrafe im Iran überproportional gegen Angehörige ethnischer, religiöser und anderer Minderheiten verhängt wird, insbesondere gegen Belutschen, Kurden, Araber und Baha’i sowie LGBTIQ-Personen. Das EU-Parlament forderte die Islamische Republik zudem auf, die Todesstrafe für Personen unter 18 Jahren zu verbieten.

Die Islamische Republik Iran hat gemessen an der Bevölkerungszahl die weltweit höchste Anzahl von Hinrichtungen. Aus dem aktuellen Bericht des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte im Iran, Javid Rahman, geht hervor, dass 2021 dort mindestens 275 Menschen hingerichtet worden sind – darunter mindestens zwei Minderjährige und zehn Frauen.

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