Parlament verschärft Strafen für Säureangriffe

Das iranische Parlament hat am Montag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bestrafung von Säureangriffen verschärft und Überlebenden solcher Taten mehr Unterstützung bietet. Demnach können Täter*innen künftig mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft werden. Wenn sich das Gesicht der Opfer durch den Angriff bis zur Unkenntlichkeit verändert, können es sogar mehr als 25 Jahre sein. Führt ein Säureattentat zu körperlichen Behinderungen, können die Opfer Vergeltung fordern. Außerdem steht ihnen laut islamischem Strafrecht ein „Blutgeld“ zu. Wird der Täter nicht gefasst oder ist er nicht in der Lage, das Geld zu bezahlen, soll der Staat dafür aufkommen.

Dem Gesetzentwurf muss noch der Wächterrat als Kontrollgremium zustimmen.

Angriffe mit Säure sind im Iran nicht selten. In den Fünfzigerjahren nahmen sie in Teheran derart zu, dass sie 1958 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Wer einem anderen Menschen mit Säure Verletzungen zufügte, wurde mit zwei bis fünf Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft. Starb das Opfer an den Folgen der Verätzungen, wurde der Täter zum Tode verurteilt. Das Gesetz wurde nun nach 60 Jahren reformiert.

Zuletzt hatte vor fünf Jahren eine Serie von Säureattacken in Isfahan für Entsetzen gesorgt. Unbekannte auf Motorrädern verletzten damals 14 junge Frauen auf offener Straße mit Säure teils schwer. Die Täter konnten bis heute nicht identifiziert werden.

(fh)