Grünes Licht für religiöse Minderheiten in Stadträten

Das iranische Parlament hat am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Angehörigen religiöser Minderheiten künftig ermöglicht, als Lokalpolitiker in Stadträten mitzuwirken. Allerdings sind darin nur die drei Glaubensgemeinschaften erfasst, die in der iranischen Verfassung offiziell als religiöse Minderheiten anerkannt sind: Christen, Juden und Zoroastrier. Laut der Verfassung aus dem Jahr 1979 ist der Islam der schiitisch-dschafaritischen Rechtsschule Staatsreligion des Iran.

Damit könnte es nun auch Klarheit im Fall des Lokalpolitikers Sepanta Niknam geben. Seine Wiederwahl zum Wirtschaftskommissar der Stadtverwaltung von Yazd im Oktober dieses Jahres war vom Wächterrat annulliert worden, da die Wahl eines Nicht-Muslims zum Lokalpolitiker in einer Stadt mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung nicht gestattet sei. Der 32-jährige Niknam gehört der Glaubensgemeinschaft der Zoroastrier an, die sich zwischen dem 7. und dem 4. Jahrhundert vor Christus im iranischen Kulturraum ausbreitete.

Da Niknam das Amt bereits vor seiner Wiederwahl vier Jahre lang innehatte, wurde der Fall dem obersten Verwaltungsgericht des Iran vorgelegt, das ebenfalls die Annullierung der Wahl für rechtmäßig hielt. Der Parlamentsabgeordnete Mohammad Jawad Koulivand hatte daraufhin den iranischen Justizchef aufgefordert, das Urteil so lange nicht zu vollstrecken, bis das Parlament über die Reform abgestimmt hat.

(fh)