Kritik an Ablehnung von Kandidatinnen

Die iranische Vizepräsidentin Shahindokht Molaverdi hat gefordert, Artikel 115 der iranischen Verfassung „klarer zu definieren“. Darin geht es um die Voraussetzungen für Kandidaturen zu iranischen Präsidentschaftswahlen. Alle 137 Frauen, die sich für eine Kandidatur bei der Wahl am 19. Mai beworben hatten, waren vom für die Prüfung der BewerberInnen zuständigen Wächterrat abgelehnt worden, obwohl es kein offizielles Verbot für weibliche Kandidatinnen gibt. Die Ausschlüsse wurden auch nicht mit dem Geschlecht der Bewerberinnen begründet.

In dem Verfassungsartikel wird die Eignungsvoraussetzung für die Kandidatur unter anderem mit „rajal-e siasi“ beschrieben, auf Deutsch etwa „Personen der Politik“. Die Konservativen, die auch den Wächterrat kontrollieren, sind der Auffassung, dass damit nur Männer gemeint seien, während Frauenrechtlerinnen wie Azam Taleghani auf der Leseart „Individuen“ bestehen. Die 73-jährige Taleghani, die selbst zum sechsten Mal in Folge als Bewerberin um die Kandidatur abgelehnt wurde, führt für ihre Argumentation den Koran an. Der Plural des Wortes „rajul“ kommt 15 Mal im Koran vor, fünf Mal davon in geschlechtsneutraler Verwendung. „Warum also nicht auch in der iranischen Verfassung?“, fragte Taleghani Mitte April in einem Interview.

(fh)