Neues Gesetz für Kinder aus binationalen Ehen

Das iranische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Kindern von mit Ausländern verheirateten Iranerinnen die iranische Staatsbürgerschaft zubilligt. Das meldeten iranische Nachrichtenagenturen am Mittwoch. Das Kontrollgremium Wächterrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz spricht außerdem Kindern aus binationalen Ehen, die im Ausland geboren sind, eine iranische Geburtsurkunde zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheschließung auch im Iran registriert wurde und das Kind vor dem vollendeten 18. Lebensjahr 15 Jahre im Iran gelebt hat.

Bisher durften laut Paragraf 979 des iranischen Zivilrechts Kinder von Iranerinnen mit ausländischen Ehemännern keine iranischen Papiere besitzen und konnten erst mit vollendetem 18. Lebensjahr die iranische Staatsangehörigkeit beantragen. Voraussetzung war, dass sie die letzten fünf Jahre davor im Iran gelebt hatten und nicht vorbestraft waren. Vergangenes Jahr hatte das Parlament eine Änderung des Gesetzes noch mit der Begründung abgelehnt, damit würde man für mehr „illegale Zuwanderung“ in den Grenzgebieten des Iran werben. Für Ehen iranischer Männer mit ausländischen Frauen galten die Beschränkungen nicht, ihre Kinder konnten iranische Papiere bekommen.

Es gibt keine offiziellen Zahlen über Kinder aus binationalen Ehen im Iran. Verantwortliche gehen von etwa einer Million betroffener Kinder aus. Die meisten von ihnen stammen aus Ehen iranischer Frauen mit Einwanderern aus dem Irak oder Afghanistan. Diese Kinder, deren Väter meist illegal in den Iran eingereist sind, hatten bisher weder eine Geburtsurkunde noch staatliche Identitätsdokumente. Sie waren damit vom Bildungssystem und allen anderen zivilen Rechten ausgeschlossen.

MenschenrechtsaktivistInnen kritisieren diese Gesetzgebung seit Jahren als diskriminierend, da danach lediglich die Nationalität des Vaters ausschlaggebend sei. Die Staatsangehörigkeit der Mutter oder der Geburtsort des Kindes würden außer Acht gelassen.

(fh)