Gesetzesänderung zur Todesstrafe

Das iranische Parlament hat am Sonntag einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Bedingungen zur Verhängung der Todesstrafe wegen Drogenbesitzes verändert. Demnach darf künftig nur noch zum Tode verurteilt werden, wer mit ab 100 Kilo Opium oder Haschisch oder zwei Kilogramm Heroin oder Kokain erwischt wird. Zuvor lag die Grenze bei 5 Kilo. Bei Verurteilungen als Bandenführer im Drogenhandel, für bewaffneten Raub oder als „Mohareb“, auf Deutsch „Feinde Gottes“, darf weiterhin unverändert die Todesstrafe verhängt werden.

In der ersten Jahreshälfte 2017 wurden im Iran mindestens 239 Hinrichtungen vollstreckt. Weitere 5.000 Verurteilte warten derzeit auf ihre Hinrichtung. Von der Gesetzesänderung, die laut Verfassung noch vom Wächterrat abgesegnet werden muss, erhoffen sich einige davon die Aufhebung ihres Urteils.

Nach dem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) aus dem Jahr 2016 steht der Iran mit 567 Hinrichtungen vor Saudi-Arabien mit 154, dem Irak mit 88 und Pakistan mit 87 vollzogenen Todesstrafen. Laut der iranischen Justiz finden 90 Prozent der Hinrichtungen wegen Drogendelikten statt. Doch seit der islamischen Revolution vor 38 Jahren wurden im Iran auch zahlreiche politische und MenschenrechtsaktivistInnen hingerichtet.

(fh)