Geschlechtertrennung für TouristInnen

Ab dem 14. Dezember soll es TouristInnen im Iran verboten sein, in geschlechtergemischten Gruppen Ausflüge in die Wüste Maranjab nördlich der Provinz Isfahan zu unternehmen. Das Verbot erließ der  Oberstaatsanwalt der Provinz Isfahan, Ahmad Khosrawi-Vafa, berichtet die Nachrichtenagentur ISNA am Donnerstag. Vor der Maßnahme sind sowohl IranerInnen als auch ausländische TouristInnen betroffen. Der offiziellen Erklärung zufolge sollen Touristinnen während eines Ausflugs ihre Kopftücher abgenommen und so „islamische und revolutionäre Werte“ des Landes beleidigt haben. Die Maranjab-Wüste gehört zu den Sehenswürdigkeiten des Iran und wird regelmäßig von aus- und inländischen TouristInnen besucht.

Seit der Revolution vor 36 Jahren gelten im Iran für Frauen Kopftuchzwang und strenge Bekleidungsvorschriften nach dem islamischem Recht, der sogenannte „Hejab“. Viele junge Iranerinnen legen dennoch großen Wert auf internationale Fashiontrends. Dabei droht ihnen die Gefahr, auf der Straße von der Sittenpolizei wegen „freizügiger Bekleidung“ festgenommen zu werden.

Vor kurzem hatte der Freitagsprediger der in der Nähe der Maranjab-Wüste liegenden Stadt Aran o Bidgol, Ayatollah Mohammad Moussawi, die Verantwortlichen aufgefordert, umgehend eine Lösung für die „unmoralische Situation“ in der Maranjab-Wüste zu finden.

Laut offiziellen Angaben sollen in diesem Jahr knapp 4,5 Millionen Reisende den Iran besucht haben. Das Land hofft, die jährlichen Einnahmen aus dem Tourismus innerhalb von zehn Jahren auf 20 Milliarden US-Dollar steigern zu können. Dies bedeutete ein Anwachsen der bisherigen Touristenzahlen von etwa 400 Prozent. Experten sind skeptisch. Abgesehen von fehlenden Bürgerrechten und eingeschränktem Internetzugang sind die strengen islamischen Bekleidungsregeln und die Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit Störfaktoren für die massenhafte Anziehung von TouristInnen.

(fh)