Druck auf Zivilgesellschaft: 54 Anwält*innen in Bukan vorgeladen

In der Stadt Bukan im Nordwesten des Irans hat die Generalstaatsanwaltschaft 54 Anwälte und Anwältinnen schriftlich vorgeladen. Sie sollen sich zu einer gemeinsamen Erklärung äußern, in der sie im vergangenen Jahr der Familie von Jina Mahsa Amini gemeinsam ihre volle Unterstützung versprochen und „illegale Maßnahmen der Behörden und staatlichen Organe“ verurteilt hatten.

Laut einem Bericht der kurdischen Organisation für Menschenrechte Hengaw zu der Vorladung behauptet die Generalstaatsanwaltschaft von Bukan in dem Anschreiben an die Anwält*innen, dass gegen diese wegen der „Veröffentlichung von Fotos, Bildern und Materialien, die gegen die öffentliche Sittsamkeit verstoßen“, Anklagen erhoben worden seien.

Laut Hengaw hat die Staatsanwaltschaft der kurdischen Stadt bereits seit September 2022, nach der Veröffentlichung des Statements der Rechtsanwält*innen, mit zum Teil widersprüchlichen Begründungen kontinuierlich Druck auf diese ausgeübt. Da sich der erste Jahrestag des Ausbruchs des landesweiten Aufstands im Iran im September nähert, erhöhen die Sicherheitsbehörden und die Justiz den Druck auf die Zivilgesellschaft, um weitere Proteste zu diesem Anlass zu vermeiden.