Berufsverbot gegen Rechtsanwältin erneut verkürzt

Das von einem Teheraner Gericht verhängte Berufsverbot gegen die iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotudeh wurde von drei Jahren auf neun Monate verkürzt. Das teilte Sotudeh auf ihrer Facebook-Seite mit. Da das dreijährige Verbot ab Oktober 2014 gegolten habe, seien die neun Monate fast vorbei und sie könne ihre Arbeit in ihrer Kanzlei in Teheran bald wieder aufnehmen, schreibt die Anwältin dort.

Die Menschenrechtsaktivistin war 2010 verhaftet und wegen des Vorwurfs von „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ sowie ihrer Mitgliedschaft im iranischen Zentrum zum Schutz der Menschenrechte zu sechs Jahren Haft und zehn Jahren Berufsverbot verurteilt worden. Im September 2013 wurde sie aus der Haft entlassen. Im Oktober 2014 wurden die zehn Jahre Berufsverbot auf drei Jahre verkürzt, Sotudeh musste aber ihre Anwaltslizenz abgeben.

Seitdem protestierte Sotudeh an fast jedem Werktag vor dem Gebäude des iranischen Berufsverbands der Rechtsanwälte in Teheran. Auf ihrem Protestplakat forderte sie: „Das Recht zu arbeiten und das Recht zum Andersdenken“. Ihrem Protest schlossen sich in den vergangenen Monaten  weitere MenschenrechtsaktivistInnen sowie KünstlerInnen an, darunter die in Deutschland lebende Malerin Parastoo Forouhar und der Filmregisseur Jafar Panahi. Trotz der massiven Anwesenheit von Sicherheitskräften erschien die Anwältin auch an diesem Montag vor dem Verband, um ihren Protest dort für zunächst beendet zu erklären.

(fh)