21 Jahre Haft für Sängerin und Veranstalter
In Iran dürfen Frauen nur vor weiblichem, nicht vor gemischtem Publikum solo singen. Weil sie dagegen verstieß, drohen einer Sängerin aus Teheran nun vier Jahre Gefängnis. Ihre Veranstalter trifft es noch härter.
In der Islamischen Republik Iran dürfen Frauen nach geltendem Recht nicht allein vor gemischtem Publikum singen: Solo-Auftritte sind Sängerinnen nur vor rein weiblichem Publikum gestattet, vor Männern dürfen sie lediglich im Chor auftreten. Gegen diese Regel soll die Sängerin Hiwa Seyfizadeh verstoßen haben, mit Folgen, die selbst in Irans offiziellem Kulturbetrieb für Kritik sorgen: Ein Gericht verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnisstrafe, zwei an der Organisation beteiligte Personen erhielten sieben und zehn Jahre Haft. Das macht zusammen 21 Jahre Gefängnis, weil in einem Teheraner Kulturzentrum eine Frau einige Verse des Dichters Saadi sang.
Ein Auftritt von wenigen Minuten
Am Abend des 27. Februar 2025 trat Seyfizadeh mit traditionellem iranischem Sologesang im Kulturzentrum Emarat-e RooBeRoo in Teheran auf. Nach eigener Schilderung hatte sie erst wenige Verse gesungen, als Sicherheitskräfte den Auftritt abbrachen und sie festnahmen. Auch der Leiter des Kulturzentrums, Hooman Memarpanahi, und die Organisatorin der Veranstaltung, Ghazal Nahani, wurden verhaftet.
Damalige iranische Medienberichte konzentrierten sich zunächst auf die fehlende Genehmigung: Der Leiter des staatlichen Musikbüros erklärte, weder Seyfizadehs Sologesang noch das Konzert selbst seien genehmigt gewesen. Von einem möglichen Strafverfahren war zu diesem Zeitpunkt öffentlich allerdings noch nicht die Rede.
„Förderung von Korruption und Prostitution“
Doch im August 2026, anderthalb Jahre später, macht Seyfizadeh das Gerichtsurteil bekannt: Sie wurde zu vier Jahre Haft wegen „Förderung von Korruption und Prostitution“ verurteilt. In einem Video fragt sie, welche konkrete Handlung während ihres wenige Minuten dauernden Auftritts diesen Vorwurf begründen solle, und kündigt an, das Urteil mit ihrem Anwalt anzufechten.
Nach Angaben der Verteidigung wurden Nahani zu zehn und Memarpanahi zu sieben Jahren Haft verurteilt. Diese beiden Strafen sind bislang nur über Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens dokumentiert, nicht durch unabhängige Quellen. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Berufungsverfahren laufen.
Kein Einzelfall
Seyfizadehs Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren gegen iranische Musikerinnen ein. Im Juni 2025 war die Sängerin Parastoo Ahmadi festgenommen worden, nachdem sie ein Konzert ohne Kopftuch in einer historischen Karawanserei gefilmt und veröffentlicht hatte. Ein Gericht in Ghom verurteilte sie später zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Berufsverbot als Künstlerin.
Im August 2026 wurde auch die Sängerin Zara Esmaeili festgenommen, nachdem ein Video ihrer Coverversion des Amy-Winehouse-Songs „Back to Black“ viral gegangen war; sie soll ins berüchtigte Gefängnis Fashafuyeh gebracht worden sein.
Kritik aus dem Kulturbetrieb
Ungewöhnlich ist, dass sich auch Stimmen aus dem offiziellen iranischen Musikbetrieb gegen die Urteile im Fall Hiwa Seyfizadehs wenden. Hamidreza Nourbakhsh, Geschäftsführer des staatsnahen Hauses der Musik, stellte öffentlich infrage, wie ein nach wenigen Minuten abgebrochener Auftritt derart schwere Vorwürfe begründen könne. Zudem wies er auf einen Widerspruch hin: Während Sängerinnen wie Seyfizadeh streng sanktioniert würden, verbreiteten iranische Funktionäre selbst Aufnahmen ausländischer Sängerinnen; etwa der ehemalige Kulturminister Ezzatollah Zarghami, der ein Video der libanesischen Sängerin Julia Boutros veröffentlicht hatte.
Auch Mehdi Kouhian, Experte für Kommunikationsrecht und Mitglied eines Komitees für den rechtlichen Beistand von Künstlern, kritisierte die Urteile scharf. Er bezeichnete die Strafen als „außergewöhnlich und beispiellos“ für den Kultur- und Medienbereich und warf der Justiz vor, damit dem Ansehen der Islamischen Republik selbst zu schaden. Das Wirtschaftsportal Asr Iran verglich die Höhe der Strafen öffentlich mit den Strafmaßen für Gewaltdelikte und forderte eine nachvollziehbare Begründung der Urteile.
Was ungeklärt bleibt
Die vollständigen Anklageschriften und Urteilsbegründungen sind bislang nicht öffentlich zugänglich. Deshalb lässt sich nicht abschließend klären, auf welche konkreten Handlungen sich die Vorwürfe im Detail stützen, und ob das Gericht Seyfizadehs Gesang selbst, die fehlende Genehmigung der Veranstaltung oder beides als ausschlaggebend wertete.
Offen ist auch, wie es weitergeht: Solange die Berufungsverfahren laufen, könnten die Strafen noch reduziert, bestätigt oder auch verschärft werden.
Vergleichbare Fälle wie der von Parastoo Ahmadi zeigen jedoch, dass iranische Gerichte in solchen Verfahren zuletzt eher hart durchgriffen. Für Seyfizadeh, die seit Jahren als Sängerin und Musiklehrerin arbeitet, bedeutet das: Ungewissheit über einen erheblichen Teil ihrer nächsten Lebensjahre, und das wegen eines Auftritts, der nicht einmal zu Ende gesungen wurde.♦

