Foltervorwürfe und drohende Todesurteile gegen 16 Angeklagte in Isfahan

Sechzehn junge Menschen stehen in Isfahan vor einem Revolutionsgericht. Ihnen drohen schwere Strafen, einigen sogar die Todesstrafe. Der Prozess findet im Hochsicherheitsgefängnis Dastgerd in Isfahan unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Verteidiger sprechen von Folter, erzwungenen Geständnissen und verweigerter Akteneinsicht: von einem Verfahren also, das grundlegende rechtsstaatliche Standards missachte.

Das Verfahren zu den Ereignissen auf dem Shohada-Platz zählt zu den bedeutendsten Prozessen im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten, die den Iran zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 erfassten. Den sechzehn Angeklagten werden unter anderem »Moharebeh« – meist übersetzt als »Feindschaft gegen Gott« oder »Kriegsführung gegen Gott« – sowie die Beihilfe dazu, die Zerstörung öffentlichen Eigentums, »Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit« sowie »Propaganda gegen das System« vorgeworfen.

Mehrere dieser Tatbestände können nach iranischem Recht mit dem Tod bestraft werden.

Tod eines Revolutionsgarden-Offiziers

Im Zentrum des Verfahrens steht der Tod des Revolutionsgarden-Obersts Abbas Kamrani, der am 8. Januar 2026 bei den Protesten in Isfahan ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem vor, einen Molotowcocktail hergestellt zu haben und für den Tod eines nicht namentlich genannten obdachlosen Mannes mitverantwortlich zu sein.

Auffällig ist allerdings: Die Anklageschrift enthält weder Mord noch Beihilfe zum Mord, sondern stützt sich vor allem auf „Moharebeh“ und Straftatbestände gegen die nationale Sicherheit. Laut der Verteidigung wurden im Prozess keine Beweismittel vorgelegt, die eine unmittelbare Beteiligung der Angeklagten an Kamranis Tod belegen – der Tatort soll zudem deutlich von ihren Arbeitsplätzen entfernt liegen. Entlastendes Material sei nicht zugelassen worden, darunter im Fall des obdachlosen Mannes etwa ein Video, das Taraneh Rahimi, eine der Angeklagten, dabei zeigen soll, wie sie versucht, weitere Schläge gegen ihn zu verhindern.

Vorwürfe schwerer Misshandlungen

Ahmadreza Saeedi erklärte vor Gericht, bei den Verhören mit einem Elektroschocker unter anderem an Hals und Genitalien misshandelt worden zu sein, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Weitere Angeklagte berichteten von Schlägen, Androhungen sexualisierter Gewalt und dem Zwang, vorbereitete Aussagen zu unterschreiben.

Mehreren Beschuldigten soll bei den Verhören ein Video gezeigt worden sein, auf dem vier maskierte Personen Oberst Kamrani angreifen – mit der Behauptung, sie seien darauf zu erkennen oder müssten für die Taten der Gezeigten zur Rechenschaft gezogen werden. Das Gericht lehnte laut Verteidigung ab, dieses Video in der Hauptverhandlung abzuspielen; stattdessen wurden private Aufnahmen einzelner Angeklagter gezeigt.

Sollten sich die Foltervorwürfe bestätigen, wären die so erlangten Geständnisse auch nach iranischem Recht unzulässig: Artikel 38 der Verfassung verbietet Folter zur Erzwingung von Aussagen, und auch internationale Menschenrechtsstandards schließen unter Zwang erlangte Aussagen als Beweismittel aus.

Verteidigung: Akten erst kurz vor Prozessbeginn

Den Anwälten wurde nach eigenen Angaben bis unmittelbar vor Prozessbeginn der Zugang zu wesentlichen Teilen der Ermittlungsakten verweigert, eine angemessene Vorbereitung sei so kaum möglich gewesen. Anträge auf vollständige Akteneinsicht und Vertagung wurden abgelehnt. Die Angeklagten wurden demnach nie einer Staatsanwaltschaft vorgeführt; die Vorwürfe seien ihnen stattdessen während der Einzelhaft von Ermittlungsbeamten eröffnet worden. Auch die Rekonstruktion des mutmaßlichen Tatgeschehens fand nicht am Tatort, sondern im Gefängnis statt. Einzelnen Angeklagten sei zudem nicht die gewünschte Zahl an Verteidigern zugestanden worden, obwohl das iranische Recht dies grundsätzlich erlaubt.

Das Hochsicherheitsgefängnis Dastgerd in Isfahan, wo die Hauptverhandlung gegen die 16 Angeklagten stattfand
Das Hochsicherheitsgefängnis Dastgerd in Isfahan, wo die Hauptverhandlung gegen die 16 Angeklagten stattfand

Verhandlung im Gefängnis statt im Gerichtssaal

Die Hauptverhandlung fand am 13. Juli 2026 nicht öffentlich statt, sondern im Hochsicherheitsgefängnis Dastgerd in Isfahan. Den Vorsitz führten die Richter Morteza Barati und Mohammad Reza Tavakoli – obwohl das Verfahren offiziell bei der Fünften Kammer des Revolutionsgerichts registriert war, leiteten es damit Richter der Ersten Kammer. Dass ein Prozess dieser Größenordnung in einem Gefängnis stattfindet, ist ungewöhnlich und erschwert unabhängige Beobachtung erheblich.

Die meisten Angeklagten sind keine bekannten Aktivisten, sondern arbeiteten als Ladenbesitzer, Angestellte oder Auszubildende in Schuh- und Bekleidungsgeschäften rund um den Shohada-Platz. Namentlich bekannt sind der Schuhhändler Milad Boeiri und seine Brüder Mehrdad und Ali Boeiri, die Zwillingsschwestern Taraneh und Romina Rahimi, Ahmadreza Saeedi, Navid Elyasi, Abolfazl Dadgostar, Mehdi Mansouri, Mehdi Asadi, Hamed Mehralian und Setayesh Saedi. Die Identitäten weiterer Angeklagter sind bislang nicht zweifelsfrei bestätigt. Viele von ihnen sind erst Anfang zwanzig; Taraneh und Romina Rahimi verbrachten ihren 20. Geburtstag in Untersuchungshaft.

Richter mit umstrittener Vergangenheit

Die vorsitzenden Richter waren bereits an aufsehenerregenden politischen Verfahren beteiligt: Tavakoli wirkte am Prozess gegen den Rapper Toomaj Salehi sowie am Verfahren um den Alikhani-Platz mit, das mit mehreren Todesurteilen endete. Barati gehörte zu den Richtern im „Haus von Isfahan“-Verfahren, das mit der Hinrichtung dreier Angeklagter endete. Beide stehen seit Jahren in der Kritik iranischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen.

Hintergrund: die Proteste

Der Prozess ist Teil einer groß angelegten strafrechtlichen Verfolgung im Anschluss an die landesweiten Proteste in Iran vom Dezember 2025 und Januar 2026. Auslöser waren die schwere Wirtschaftskrise, hohe Inflation und der drastische Wertverlust des Rial. Die Proteste breiteten sich binnen weniger Tage auf zahlreiche Städte aus und richteten sich zunehmend gegen die politische Führung. Bei den Auseinandersetzungen kamen sowohl Sicherheitskräfte als auch Zivilisten ums Leben; die Justiz reagierte mit zahlreichen Revolutionsgerichtsverfahren, in mehreren Fällen bereits mit Todesurteilen.

Ein Verfahren mit weitreichender Bedeutung

Die Verhandlung im Gefängnis, die eingeschränkten Verteidigungsrechte und die Foltervorwürfe werfen erhebliche Zweifel auf, ob rechtsstaatliche Mindeststandards eingehalten werden – zumal sich die Anklage in zentralen Punkten auf Geständnisse stützt, deren Freiwilligkeit die Angeklagten bestreiten. Bestätigten sich diese Vorwürfe, verstieße das Verfahren nicht nur gegen iranisches Recht, sondern auch gegen die internationalen Verpflichtungen des Landes, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und das absolute Folterverbot.

Der Ausgang des Prozesses betrifft damit nicht nur das Schicksal der sechzehn Angeklagten. Er dürfte auch zeigen, wie die iranische Justiz mit den Folgen der Protestbewegung umgeht – und welchen Stellenwert rechtsstaatliche Garantien in politisch sensiblen Verfahren tatsächlich haben.♦