Präventive gewaltlose humanitäre Intervention

Nach Meinung vieler Expert*innen steht die Islamische Republik an einem Scheideweg. Wie kann das demokratische Ausland einen Beitrag zu einem friedlichen Übergang zur Demokratie im Iran leisten? Durch gewaltlose humanitäre Intervention, schreibt Prof. Dawud Gholamsad in seinem Gastbeitrag.
„Die Statthalterschaft des Faghih (Theokratie, D.G.) ist eine relative Angelegenheit, sie wird durch Ernennung übertragen, ein Akt, der vergleichbar ist mit der Ernennung eines Vormundes für Minderjährige. Vom Standpunkt der Aufgabe und der Stellung besteht kein Unterschied zwischen dem Vormund der Nation und einem Vormund für Minderjährige.“ (Ayatollah Khomeini, Gründer der Islamischen Republik).
Das Khomeinis Zitat zugrunde liegende Menschenbild eines ewig unmündigen Menschen widerspricht der individuellen Freiheit, der Gleichheit und dem Ethos der Menschenrechte. Als ewig unmündige Menschen haben Menschen demnach keine Rechte, sondern nur religiöse Pflichten. Dies drückt sich nicht nur in den verfassungsmäßigen Einschränkungen aller in der Verfassung verankerten bürgerlichen Rechte und Menschenrechte durch die Scharia aus, sondern auch in der Islamisierung der Menschenrechte, die, anstatt den Islam zu humanisieren, die Menschenrechte archaisiert, indem sie die vorislamischen archaischen Verhaltens- und Erlebensmuster der arabischen Stämme zu „Gottes Gesetz“ erklärt und diese Scharia als einzigen Bezugsrahmen aller Menschenrechte zugrunde legt.
Hinzu kommt der Charakter der „Islamischen Republik“ als eine Quadratur des Kreises, die sich aus der Veralltäglichung der charismatischen Herrschaft Ruhollah Khomeinis ergab. Denn die „islamische Republik“ ist Folge der „Islamisierung“ einer Revolution, die als Funktion einer wachstumsorientierten Modernisierung eine funktionelle Demokratisierung der Gesellschaft im Sinne der Verschiebung der Machtbalance zwischen Etablierten und Außenseitern zugunsten letzterer, Vorschub leistete und zugleich die institutionelle Demokratisierung der Gesellschaft und des sozialen Habitus der involvierten Menschen unterband. Die Islamisierung der Revolution ist daher ein Nachhinke-Effekt des sozialen Habitus der sie tragenden Menschen. Sie manifestierte sich in ihrem autoritären Charakter, der die charismatische Führungsfunktion Khomeinis hervorbrachte.
Bei dieser „Islamisierung“ der nachrevolutionären Staatsgesellschaft dominierte vor allem die Durchsetzung des dogmatischen Gehaltes einer zwölferschiitischen Lesart des Islam, die gegenwärtig durch die extrem konservativen „Usulgerajan“ (Prinzipienorientierte/Glaubensaxiomorientierte) repräsentiert wird, während mit der Unterdrückung der liberalen Islamisten der ethische Gehalt der Religion zunehmend in Vergessenheit geriet. Diese Vernachlässigung des ethischen Gehalts des Islam ergab sich aus der von Khomeini geforderten Systemerhaltung um jeden Preis, die zu einer Glorifizierung einer besonderen Lesart der versteinerten Dogmen führte. Denn für Khomeini hatte die Systemerhaltung im Sinne der machiavellistischen Sicherung der „Schriftgelehrten-Herrschaft“ absolute Priorität (odjeb-e vadjebat), wofür sogar die Primärgebote des Islam zeitweise suspendiert werden durften.

Im Sommer 1988 im Iran Hingerichtete politische Gefangenen
Die Islamisierung der Revolution kostete Tausende Oppositionellen das Leben

 
Durch die Verfassungsreform unmittelbar vor dem Ableben Khomeinis wurde der totalitäre Charakter der etablierten theokratischen Herrschaft in Form der „absoluten Schriftgelehrten- Herrschaft“ noch gesteigert und als ewig unveränderbar festgeschrieben. Seitdem ist sogar jede kritische Äußerung gegenüber dieser Herrschaftsform strafbar. Dafür werden alle mobilisierbaren Machtquellen eingesetzt, um diese Herrschaft auch gewaltsam aufrechtzuerhalten, weswegen man auch von einer totalitäreren Gewaltherrschaft beziehungsweise einem „Polizeistaat“ sprechen kann. Nicht nur verschiedene Sicherheitsorgane des Innenministeriums und der offizielle Nachrichtendienst, der unter direktem Kommando des geistlichen Führers steht, sorgen für die „Staatssicherheit“, sondern auch die allgegenwärtige Revolutionsgarde mit ihren zahlreichen kulturellen, ökonomischen, politischen, ideologischen u.a. „Kampffronten“.
Zum Unterschied zwischen Konservativen und Moderaten
Aber nicht nur die demokratischen Kritiker dieser Herrschaftsform werden verfolgt – obwohl bis jetzt keine politischen Delikte gesetzlich definiert worden sind -, sondern auch ihre systemimmanenten Kritiker, die die Suspendierung der republikanischen Komponente der Verfassung zu beleben versprechen. Dies würde die verfassungsmäßige Einschränkung eines absoluten Herrschers bedeuten, dessen Imperative zu befolgen als unanfechtbare Pflicht jedes „Untertanen“ gilt; eines Herrschers, der mit Ludwig dem XIV. sagen kann: Ich bin der Staat. Doch diese systemimmanente Kritik seitens derjenigen, die ihre offiziell erwartete „praktische Verpflichtung gegenüber der Herrschaft des Theologen“ („Eltezam Amali bewelajat“) unmissverständlich beteuern, ist eine unabdingbare Begleiterscheinung jeglicher Veralltäglichung der charismatischen Herrschaft, die „eine spezifisch außeralltägliche und rein persönliche soziale Beziehung“ ist.
Mit dem Tod Khomeinis wurde zwar – mit einer scheinbaren „Nachfolgedesignation“ durch Khomeini – versucht, den „Glauben an die Eigenlegitimität des Charismas“ in den „Glauben an den legitimen Erwerb der Herrschaft kraft rechtlicher und göttlicher Designation“ zu transformieren. Doch damit entstand auch ein unerbittlicher Konflikt unter den Erben Khomeinis, die zu sukzessiven Exklusionen immer weiterer Teile des politischen Establishments führte. Zuletzt führte dies zur Einkerkerung großer Teile der als „Reformisten“ bekannten ehemaligen „Jüngerschaft Khomeinis“, deren Führer und Präsidentschaftskandidaten der 11. Präsidentschaftswahlen, Mussavi und Karrubi, wegen Anfechtung der Wahlergebnisse ohne jegliches Gerichtsverfahren unter Hausarrest stehen.
Bei den Protesten von 2009 (Grüne Bewegung) nutzten die Protestierenden die Möglichkeiten des Netzes und der sozialen Netzwerke zur Organisation
Friedlich Proteste gegen das Ergebnis der Wahlen von 2009 wurden brutal niedergeschlagen

 
Was aber zur Neuformierung der Nachfolger Khomeinis in konservative „Usulgerajan“ („Prinzipienorientierte“) und Moderate und „Reformisten“ treibt, sind ihre „autoritären“ versus „demokratischen“ Legitimationsprinzipien der veralltäglichten charismatischen Herrschaft des „Führers“. Denn das seinem primären Sinn nach autoritär gedeutete charismatische Prinzip kann auch quasi „antiautoritär“ umgedeutet werden. Für die autoritären Konservativen „Usulgerajan“, die zwischen „göttlich vermittelter Legitimität“ des Herrschers und seiner „Akzeptanz“ (Maghbulijat) durch die Gemeinschaft der Gläubigen unterscheiden, ist die Herrschaft des „Revolutionsführer“ lediglich deswegen legitim, weil die Gläubigen ihm Anerkennung schulden. Denn die Menschen haben nur religiös bestimmte Pflichten, aber keine Rechte, diese stehen nur Gott zu und werden vom ihm dem herrschenden Theologen verliehen. Diesem Glaubensaxiom folgend nennen sie sich „Usulgerajan“ („Prinzipien-Orientierte“), die sogar eine praktische „Verschmelzung mit der Herrschaft“ (Zob dar Valajat) anstreben und jegliche republikanische Komponente der Verfassung praktisch suspendieren, solange sie sie nicht formell aufheben können.
Was also die „moderaten“ und „reformistischen“ Fraktionen des politischen Establishments auszeichnet, ist ihr quasi „antiautoritäres“ Legitimationsprinzip der veralltäglichten charismatischen „Schriftgelehrten-Herrschaft“, deren weitere Existenz und Stabilität sie nur so garantiert sehen. Zwar ist diese theokratisch begründete totalitäre Herrschaft eine „traditionelle Herrschaft, kraft des Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnungen und Herrengewalten“. Als eine Art ständischer Herrschaft der Geistlichkeit versuchen die moderateren Fraktionen des Khomeinismus das Verhältnis zwischen dem Beherrschten und dem Herrscher „demokratisch“ umzudeuten. Demnach sei die freie Anerkennung des Herrschers durch die Beherrschten die Voraussetzung der Legitimität und die Grundlage seiner Herrschaft. Diese freie Anerkennung und Bewährung als Legitimationsgrundlage der Herrschaft gab es praktisch während Khomeinis charismatischer Herrschaft, woran sich die „Reformisten“ nostalgisch als „goldene Ära des Imam“ (Mussavi) erinnern. Denn eine charismatische Herrschaft ist eine Herrschaft „kraft affektueller Hingabe an die Person des Herren und ihre Gnadengaben (Charisma)“.
Trotz solcher Differenzen mit den Konservativen sind die „Reformisten“ und „Moderaten“ von der Notwendigkeit der theokratischen Herrschaft weiterhin überzeugt. Selbst nach ihrer Exklusion aus der Kerngruppe der Macht und der unbarmherzigen Verfolgung und Unterdrückung von Teilen ihrer Führung stellen nicht einmal alle „Reformisten“ die „Schriftgelehrten-Herrschaft“ in Frage, die unaufhebbar über verfassungsmäßig garantierte absolute Herrschaftsgewalt verfügt. Durch diese Unaufhebbarkeit des totalen Herrschaftsanspruchs des „Führers“, die im Innen und nach Außen durch die Revolutionsgarde umfassend und mit allen Mitteln geschützt wird, ist aber eine gewaltsame Eskalation der politischen Konflikte um die institutionelle Demokratisierung der Staatsgesellschaft vorprogrammiert, wenn nicht präventiv interveniert wird.
Gewaltlose humanitäre Intervention
Fortsetzung auf Seite 2