Die religiösen Minderheiten und die Wahl

Wird sich die Lage der religiösen Minderheiten nach einem Regierungswechsel ändern? Wird ein neuer Präsident in der Lage sein, ihnen mehr Rechte zuzugestehen? Eine Bestandsaufnahme von Sepehr Atefi.
Im Iran leben knapp fünfundsiebzig Millionen Menschen. Fast 88 Prozent von ihnen sind schiitische Muslime. Zehn Prozent der Einwohner, vorrangig in Grenzgebieten, sind Sunniten. Die übrigen zwei Prozent der Bevölkerung sind unter anderem Christen, Baha’i, Juden und Zoroastrier. Mit 300.000 bis 350.000 Angehörigen ist die Baha’i-Gemeinde die größte religiöse Minderheit im Iran.
Nach der iranischen Verfassung ist der schiitische Glaube Staatsreligion. Einige andere Glaubensgemeinschaften wie die der Sunniten, Christen, Juden und Zoroastrier sind den Schiiten offiziell gleichgestellt. Ihnen ist nach Artikel 13 des Grundgesetzes gestattet, ihre Religion frei auszuüben und zu pflegen. Dazu gehört die Ausführung der üblichen religiösen Rituale bei Lebensübergängen wie Geburt und Tod, ebenso eine eigene Rechtsprechung im Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht.
Nach Artikel 14 der iranischen Verfassung hat die Regierung diese Gemeinden respektvoll und nach islamischem Recht zu behandeln. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht missionieren, nicht gegen die islamische Gesellschaftsordnung verstoßen oder gegen die islamische Regierung agieren.
Theorie und Praxis

Sieben religiöse Führerinnen und Führer der Bahai, die 2010 verhaftet wurden
Sieben religiöse Führerinnen und Führer der Bahai, die 2010 verhaftet wurden

Doch sieht die Realität der Islamischen Republik anders aus als vom Gesetzbuch vorgeschrieben. Sunnitische Muslime etwa mussten in den vergangenen Jahren Einschränkungen ihrer Religionsausübung hinnehmen. In einigen Städten wurden ihre Moscheen und Bildungseinrichtungen geschlossen und teilweise zerstört. Laut dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage im Iran vom Februar 2013 wurden viele Andersgläubige, insbesondere Muslime, die eine andere Religion angenommen haben, verhaftet und wegen ihres Glaubenswechsels psychisch und physisch gefoltert. Manche wurden gar wegen „Gegnerschaft zu Gott“ als „Verderber der Erde“ verurteilt.
Dieser und viele ähnliche Berichte weisen ausdrücklich darauf hin, dass Religionsfreiheit in der Islamischen Republik nicht gewährleistet ist. Auch bei den Wahlen schreibt das Gesetz vor, dass die Kandidaten für das Präsidentenamt männlich („Rajol“) und schiitischen Glaubens sein müssen.
Versprechen der Kandidaten
Manche der Kandidaten bei der Wahl am 14. Juni haben versprochen, im Falle ihres Sieges gegen die Diskriminierung Andersgläubiger zu kämpfen. „Wir müssen dafür sorgen, dass alle Bürger, egal welcher Religion oder Konfession sie angehören, das Gefühl haben, ihnen stünden alle Türen für ihre Entwicklung und Karriere offen, und dass das Grundgesetz sie nicht in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt“, sagte etwa Mohammad Bagher Ghalibaf.
Ähnliches hatten vor ihm auch schon Kandidaten bei anderen Wahlen versprochen. Die radikalste Verheißung kam vor vier Jahren von Jamileh Kadivar, Beraterin des damaligen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karubi. Sie hatte in der Stadt Arak öffentlich die Baha’i als gleichberechtigte Bürger bezeichnet und von den Regierenden verlangt, ihre Rechte anzuerkennen und zu achten – eine Stellungnahme, mit der sie alle roten Linien der Islamischen Republik übertrat.
Die Unterschiede
Die Moschee der Gonabadi-Sufis in der Stadt Boroujerd wurde 2007 zerstört
Unter der Regierung von Mahmud Ahmadinedschad hat sich die Lage der religiösen Minderheiten im Iran permanent verschlechtert. Immer mehr Baha’i wurden verhaftet, der Pastor Yousef Nadarkhani gar zum Tode verurteilt. Sein Vergehen: Er war vom Islam zum Christentum konvertiert.
Unter Ahmadinedschads Vorgänger Mohammad Khatami dagegen wurde der Iran auf internationaler Ebene als Staat dargestellt, der religiöse Freiheiten respektiert. Doch auch in seiner Zeit durften Baha’i nicht an staatlichen Universitäten lehren und studieren oder in staatlichen Ämtern eingestellt werden. Trotzdem kann man nicht leugnen, dass ein Präsidentenwechsel die Lage der religiösen Minderheiten positiv oder negativ beeinflussen kann.
Sollten etwa Saeed Jalili oder Ali Akbar Velayati die Wahlen gewinnen, würde sich die Lage der religiösen Minderheiten nicht bessern. Velayati gehörte früher der Hojjatiehe- Gesellschaft an, die sich dem Kampf gegen Baha’i, Sunniten und Sufis verschrieben hat. Er sagte kürzlich bei einem Fernsehauftritt, er werde als Präsident die Rechte der „anerkannten religiösen Minderheiten“ achten, was Baha’i und Sufis ausschließt. Das zeigt, dass er nicht einmal dazu bereit ist, für den Stimmenfang im Wahlkampf für die Gleichberechtigung aller einzutreten.
Der Kandidat Saeed Jalili, in den Hardliner-Zeitungen als „Super-Hisbollahi“ gerühmt, antwortete, als ihm bei einem Fernsehauftritt ein anderer Kandidat Intoleranz vorwarf, es gebe nur „wahr und falsch“ und sonst nichts. Man kann sich ausmalen, wie ein Mensch mit solcher Denkweise mit Freiheiten wie der Religionsfreiheit verfahren würde.
Hassan Rouhani, Kandidat der Reformer, hat zwar sich zu Meinungs- und Redefreiheit bekannt. Doch selbst wenn er wirklich für solche Freiheiten und gegen die Diskriminierung der religiösen Minderheiten eintreten wollte, ist fragwürdig, ob er sich gegen Ayatollah Ali Khamenei und die anderen religiösen Oberhäupter durchsetzen könnte. Khamenei hat auf die Frage eines Anhängers nach den Baha’i geantwortet: „Baha’i sind Heiden, unrein und Feinde eurer Religion. Ihr solltet euch von ihnen fernhalten und mit ihnen keine Geschäfte eingehen.“ Das ist eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, das den Umgang der Regierung mit den Baha’i erklären könnte. /
    Zur Person:
Der Menschenrechtsaktivist Sepehr Atefi wurde wegen seiner Zugehörigkeit zur Bahai-Religion nicht zum Studium zugelassen.  Der 22-jähirge ist 2010 aus dem Iran geflohen und lebt seitdem in Deutschland. Er ist Mitglied des „Komitee der Menschenrechtsreporter“.