Kinder binationaler Ehen ohne Papiere

Das iranische Parlament hat einen Gesetzentwurf abgelehnt, der Kindern von iranischen Frauen mit ausländischen Ehepartnern das Recht auf die iranische Staatsbürgerschaft zusprechen sollte. Das berichteten iranische Nachrichtenagenturen am Montag. Mit einem solchen Gesetz würde man für mehr illegale Zuwanderung in den Grenzgebieten des Iran werben, sagte der Parlamentsabgeordnete Ghasem Jafari.

Es gibt keine offiziellen Zahlen über Kinder aus binationalen Ehen im Iran. Verantwortliche gehen von etwa einer Million betroffener Kinder aus. Die meisten von ihnen stammen aus Ehen iranischer Frauen mit Einwanderern aus dem Irak oder Afghanistan. Diese Kinder, deren Väter meist illegal als Flüchtlinge in den Iran eingereist sind, bekommen weder eine Geburtsurkunde noch staatliche Identitätsdokumente. Sie sind damit vom Bildungssystem und von allen anderen zivilen Rechten ausgeschlossen.

Laut Paragraf 979 des iranischen Zivilrechts dürfen Kinder aus binationalen Ehen, die im Iran geboren sind und keine Papiere besitzen, erst mit vollendetem 18. Lebensjahr die iranische Staatsangehörigkeit beantragen. Voraussetzung ist, die letzten fünf Jahren im Iran gelebt zu haben und nicht vorbestraft zu sein.

MenschenrechtsaktivistInnen kritisieren diese Gesetzgebung seit Jahren als diskriminierend, da danach lediglich die Nationalität des Vaters ausschlaggebend sei. Staatsangehörigkeit der Mutter oder Geburtsort des Kindes würden außer Acht gelassen, so die Kritiker.

(fh)